Verwaltung Steiermark: Dargestellt wird eine junge Frau im Gespräch mit einem Klienten und den Auschnitt einer Computertastatur

Reisekostenzuschüsse für WissenschafterInnen

Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung

 

Seitens der Externe Verknüpfung Abteilung 3 Wissenschaft und Forschung können Reisekostenzuschüsse gewährt werden, um steirischen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern (Angehörige einer steirischen Universität respektive außeruniversitären Forschungseinrichtung) die aktive Teilnahme an internationalen Kongressen, Symposien oder Tagungen zu erleichtern. Die internationale akademische Mobilität sowie der wechselseitige Wissenstransfer zählen zu unseren Leitmotiven!

Achtung: der Rezipientenkreis bzw. die Gruppe der möglichen Antragstellerinnen und Antragsteller beschränkt sich grundsätzlich auf ProfessorInnen, DozentInnen und AssistentInnen. In besonderen, aus wissenschaftlichen Erfordernissen begründeten Anlässen können wissenschaftlich arbeitende Studierende ausnahmsweise, nach Vorlegen einer besonderen Befürwortung des/der die wissenschaftliche Arbeit betreuenden Fachprofessors/Fachprofessorin, in Betracht gezogen werden. In diesem Fall ist der Geburtsort respektive der Hauptwohnsitz in der Steiermark (der Hauptwohnsitz muss bereits ein Jahr vor Antritt des ersten Studiums durchgehend bis heute und auch aktuell in der Steiermark bestehen) mittels Meldezettel nachzuweisen.

Die aktive Teilnahme an einem Kongress/ Tagung/ Symposium bedeutet bzw. bedingt:

  • Die Präsentation eines Vortrages oder Posters
  • und/oder Arbeiten vor Ort
  • und/oder die Ausübung einer Kongressfunktion (z.B. Chairman, Speaker).

Antragstellung

Wissenschaftslogo Land Steiermark 
Wissenschaftslogo Land Steiermark
 

Das Ansuchen um einen Reisekostenzuschuss ist unter Verwendung des Externe Verknüpfung FORMBLATTES im Vorfeld der Unternehmung, also VOR dem Stattfinden der wissenschaftliche Veranstaltung bzw. VOR Antritt der Reise, einzureichen und mit folgenden Unterlagen bzw. Angaben zu versehen:

  • Kostenaufstellung (Reisekosten, Kongressgebühren, Hotelkosten)
  • Finanzierungsplan (Förderungen anderer Stellen müssen ausnahmslos bekannt gegeben werden)
  • Im Falle eines Antragstellers mit Bundes-Dienstverhältnis ist primär eine Mitteilung über einen etwaigen Bundeszuschuss zu dem betreffenden Förderungsvorhaben beizulegen.
  • Information zur aktiven Teilnahme bzw. zur Funktion des Antragstellers innerhalb des Kongresses
  • Tagungsunterlagen (Programm, Einladung etc.)
  • Professorenbefürwortung im Falle eines nicht habilitierten Antragstellers
  • Bekanntgabe der Bankverbindung (Bankinstitut, BLZ, Konto.Nr.)
  • Meldezettel (für wissenschaftlich arbeitende Studierende)
  • Institutsadresse

Zu beachten!

 

Ein Reisekostenzuschuss kann pro Antragsteller(in) nur einmal im Jahr gewährt werden und wird für dieselbe Veranstaltung nur an einen Vertreter bzw. eine Vertreterin desselben Institutes zur Verfügung gestellt.

Nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes ist die widmungsgemäße Verwendung der Landesförderung mindestens in Höhe des Subventionsbeitrages mittels Rechnungen samt den dazugehörenden Zahlungsnachweisen (in KOPIEN) sowie einer Teilnahmebestätigung nachzuweisen. Die aus Förderungsmitteln der Abteilung 3 gedeckten Ausgabepositionen sind im Externe Verknüpfung Belegsverzeichnis zu dokumentieren.

Als widmungsgemäß gelten Reisekosten, Kongressgebühren und Hotelkosten.

Kontakt - Antragseinreichung

 

Externe Verknüpfung Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz

Für weitere Auskünfte und Einreichungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin:

Frau Maria LADLER
E-mail: maria.ladler@stmk.gv.at
Tel.: (0316)877-2003
Fax: (0316)877-3998