Verwaltung Steiermark: Dargestellt wird eine junge Frau im Gespräch mit einem Klienten und den Auschnitt einer Computertastatur

Steirische Universitäten und Hochschulen

Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung

 

Der Standort Steiermark verfügt über ein unverwechselbares Profil: Fünf Universitäten, zwei Fachhochschulen, zwei Pädagogische Hochschulen zeichnen für die hervorragende Reputation unseres Landes in Wissenschaft und Forschung verantwortlich und und kooperieren mit zahlreichen universitätsnahen wissenschaftlichen Vereinen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.  

Die steirischen Universitäten und Hochschulen sind in ein weltweit gespanntes Netzwerk von Kooperationen eingebunden und stellen ihre Bereitschaft zu interdisziplinärer und internationaler Zusammenarbeit täglich unter Beweis. Die Steiermark ist Schauplatz von zahlreichen internationalen Symposien, hier werden groß angelegte EU-Forschungsprojekte initiiert, zahlreiche Publikationen sind steirische "Produkte". Die heimischen Universitäten und Hochschulen erweisen sich als hervorragende Gastgeber für Forscherinnen und Forscher aus aller Welt. Steirische Studierende bzw. Studierende an steirischen Hochschulen werden in exzellenten Programmen gefördert; der Bereich der Stipendien- und Austauschprogramme expandiert kontinuierlich. 

Wir sind Partner der steirischen Universitäten und Hochschulen und unterstützen:

  • Wissenschaftliche Symposien, Tagungen, Kongresse, Workshops oder Expertenmeetings in der Steiermark (die Förderungsbeiträge dienen vornehmlich zur Förderung wissenschaftlicher Aufwände und Leistungen)
  • Drucklegung wissenschaftlicher Publikationen, Institutsreihen, Festschriften, Tagungs- und Jubiläumsbände
  • Gastvortrags- und Forschungsaufenthalte ausländischer Wissenschafter und Wissenschafterinnen an steirischen Universitäten bzw. Hochschulen
  • in vereinzelten Fällen: Ringvorlesungsreihen
  • wissenschaftliche Forschungsprojektvorhaben und Forschungsstudien

Aktuelle Schwerpunktsetzungen des Wissenschaftsressorts zählen ebenso zu unseren Förderungsauswahlkriterien wie Nachhaltigkeitsaspekte und die Wertschöpfungskraft für den steirischen Wissenschaftsstandort. Diversität bleibt dabei unser Leitmotiv: wir bemühen uns um ein Gleichgewicht zwischen den verschiedensten Wissenschaftsdisziplinen und sehen in der Vielfalt eine große Chance für unser Land.

Achtung! Pflicht- oder Lehrexkursionen, Studienreisen oder Gruppenausflüge können wir NICHT subventionieren. Wir ersuchen um Ihr Verständnis.

 

Antragstellung

 

Infolge zahlreicher unvollständiger Förderungsanträge steht nunmehr ein ANTRAGS-FORMBLATT zur Verfügung.

Bitte achten Sie auf eine sorgfältige Aufbereitung Ihres Antrages, da die zusätzliche Einforderung von Unterlagen/Informationen einen entsprechenden zeitlichen Aufwand bedeutet, die Bearbeitung Ihres Anliegens deutlich verzögern kann und somit Ihrem Projekt nicht zugute kommt.

Die Einreichung der Antrag ist das ganze Jahr über möglich. Die Anträge sind (rechtzeitig) VOR dem Projektstart zu übermitteln.

  • Förderungsbeträge für wissenschaftliche Forschungsprojekte UNTER € 5.000,-- sind unter Verwendung bzw. nach den Anleitungen des (allgemeinen) Externe Verknüpfung FORMBLATTES zu beantragen. Seite 1 ist vollständig auszufüllen; Die Projektbeschreibung ist nach den Vorgaben auf Seite 2 aufzubauen.

  • Für die Beantragung von Förderungen für wissenschaftliche Publikationen, Veranstaltungen, Vortragsreihen oder Gastprofessuren gelten dieselben Kriterien und gilt dasselbe Formblatt wie in obigem Punkt.

  • Ausschließlich bei wissenschaftlichen (Forschungs)Projekten sind Förderungsbeträge ÜBER € 5.000,-- unter Verwendung bzw. nach den Anleitungen des hierfür eingerichteten Externe Verknüpfung FORMBLATTES_PLUS zu beantragen. Seite 1 ist vollständig auszufüllen; Die Projektbeschreibung ist (Punkt für Punkt) nach den Vorgaben auf Seite 2 aufzubauen.

Richtlinien für universitäre Projektvorhaben (UG 2002)

 
  • Zur gezielten Förderung der universitären Forschung sind sämtliche Anträge von den (nicht)wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Universität für die Durchführung von Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG 2002 nach erfolgter und nachvollziehbarer Meldung bzw. Antragstellung (Datum, Unterschrift und Stempel) an die hierfür vorgesehenen universitären Verwaltungsstellen oder von den bevollmächtigten VertreterInnen der Universität (DekanIn, Institutsvorstand) unterzeichnet einzureichen. Die neue Richtlinie entspricht den Vorgaben des Universitätsgesetzes 2002 und optimiert somit auch die Entscheidungen, die in Hinblick auf innen- und interuniversitäre Kommunizierbarkeit zu treffen sind.

  • Die zentralisierte (Bank)Kontoführung der österreichischen Universitäten ist eine notwendige Bedingung. Die Bekanntgabe des entsprechenden Innenauftrages, über welche die wissenschaftlichen Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG 2002 abzuwickeln sind, soll die richtige inneruniversitäre Zuordnung und somit auch die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen und transparenten Abwicklung des Projektes und somit eines Verwendungsnachweises für die seitens des Landes Steiermark zur Verfügung gestellten Mittel sicher stellen. Wir ersuchen bereits im Vorfeld um Meldung der Innenauftragsnummer.

→ Antragstellungen von "universitätsnahen" Vereinen, die keine Einrichtungen laut Organisationsplan der Universität darstellen und lediglich den "Standort" nützen, sind von dieser Richtlinie ausgenommen. Die Vereinsstatuten sind vorzulegen.

→ Antragstellungen von Hochschulen und Fachhochschulen sind inclusive der Unterschrift des Rektors bzw. des wissenschaftlichen Geschäftsführers einzureichen

Förderungsverwendung, Nachweis und Abrechnung

 
  • Unsere Förderungsbeiträge sind zweckgewidmet und können nicht beliebig bzw. nicht zur Deckung sämtlicher Ausgabenpositionen heran gezogen werden - sie sind ausschließlich für wissenschaftliche Tätigkeiten bzw. für Aktivitäten reserviert, die für den Erfolg des geförderten Projektes unverzichtbar sind. Personalkosten sind nur im Falle externer ProjektmitarbeiterInnen auf Basis temporär befristeter Verträge förderungsfähig.

  • Kulturelle Begleitprogramme (zB Festkonzerte oder Stadtführungen im Rahmen einer Tagung) stellen KEINE wissenschaftlichen Aktivitäten dar und können von unserer Seite nicht übernommen werden. Buffet-, Bewirtungs- und Verköstigungskosten (zB Verpflegung während einer Tagung) können nur nach gesonderter Vereinbarung mit unserer Abteilung, und auch dann lediglich in anteiligen Relationen subventioniert werden. Gänzlich auszuschließen ist die Ausrichtung eines Empfanges durch unsere Abteilung. Wir stehen Ihnen in diesem Zusammenhang (und generell bei Fragen zu den oa Punkten) mit hilfreichen Tipps gerne zur Verfügung.

  • Die Subventionsnehmerin bzw. der Subventionsnehmer ist verpflichtet, die widmungsgemäße Förderungsverwendung nachzuweisen, die Projektrealisierung in inhaltlicher Hinsicht zu begründen und die ordnungsgemäße Förderungsabrechnung zu belegen. Beachten Sie unbedingt das diesbezügliche Externe Verknüpfung MERKBLATT!

  • Die aus Förderungsmitteln der Abteilung 3 gedeckten Ausgabepositionen sind im Belegsverzeichnis sorgfältig zu dokumentieren:

→ Belegsverzeichnis Externe Verknüpfung "SACHKOSTEN"
→ Belegsverzeichnis Externe Verknüpfung "PERSONALKOSTEN"

Zu beachten!

 

→ Die Antragseinreichung hat im Vorfeld, also VOR der Durchführung bzw. VOR dem Start des Projektes zu erfolgen. Die Einreichung in der Planungsphase ist selbstverständlich zulässig.

→ Die Durchführung des zur Förderung beantragten Projekvorhabens sollte im Wesentlichen gewährleistet sein. Unsere Förderungen können nur in Form von Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden.


→ Grundsätzlich ist die Präsentation des ressorteigenen Logos in allen durch die Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, geförderten Publikationen, sowie in allen Druckwerken, die im Zusammenhang mit den geförderten Projekten und Veranstaltungen stehen (z.B. Einladungen, Tagungsposter, Tagungsprogramme etc.), verpflichtend. Wir übermitteln das elektronische Logo auf Anfrage bzw. Abruf.


→ Auf eine Förderung aus Wissenschaftsmitteln der Abteilung 3 besteht KEIN Rechtsanspruch.

Kontakt. Ansprechpartnerin

 

Externe Verknüpfung Abteilung 3 -  Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz

Für nähere Auskünfte und Einreichungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin:

Mag.a Anita RUPPRECHT
E-mail: anita.rupprecht@stmk.gv.at
Tel.: (0316)877-4672
Fax: (0316)877-3998

Die steirischen Universitäten und Hochschulen im Überblick

 

• Karl-Franzens-Universität Graz
Rektor: Univ.-Prof. Dr. Alfred Gutschelhofer
Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Externe Verknüpfung http://www.kfunigraz.ac.at/

• Technische Universität Graz
Rektor: Univ.-Prof. Dr. Hans Sünkel
Rechbauerstraße 12, 8010 Graz
Externe Verknüpfung http://www.tugraz.at/

• Medizinische Universität Graz
Rektor: Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle
Auenbruggerplatz 2/4, 8036 Graz
Externe Verknüpfung http://www.meduni-graz.at/

• Kunstuniversität Graz
Rektor: Univ.-Prof. MMag. Dr. Georg Schulz MSc
Leonhardstraße 15, 8010 Graz
Externe Verknüpfung http://www.kug.ac.at/

• Montanuniversität Leoben
Rektor: Univ.-Prof. Dr. Wolfhart Wegscheider
Franz-Josef-Straße 18, 8700 Leoben
Externe Verknüpfung http://www.unileoben.ac.at/

• Fachhochschule JOANNEUM
Geschäftsführerin: Mag.a Sabina Paschek
Alte Poststraße 149, 8020 Graz
Externe Verknüpfung http://www.fh-joanneum.at/

• WIFI Campus 02
Geschäftsführerin: Dr.in Annette Zimmer, MBA, MPM
Geschäftsführer: Mag. Dr. Erich Brugger
Rektor, Leiter des FH-Kollegiums: Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank
Körblergasse 111, 8021 Graz
Externe Verknüpfung http://www.campus02.at/

• Pädagogische Hochschule (PH) Graz
Rektor: Prof. Dr. Herbert Harb
Hasnerplatz 12, 8010 Graz
Externe Verknüpfung http://www.phst.at/

• Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz
Rektor: Dr. Siegfried Barones
Lange Gasse 2, 8010 Graz
Externe Verknüpfung www.kphgraz.at