Verwaltung Steiermark: Dargestellt wird eine junge Frau im Gespräch mit einem Klienten und den Auschnitt einer Computertastatur

Auslandsstudienbeihilfen des Landes Steiermark

Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung

 

Für die Durchführung eines
a) Postgraduate-Studiums
b) Forschungsaufenthaltes 
c) Joint Study Programmes
d) Studienaufenthaltes sowie für die
e) Absolvierung eines Gesamtstudiums im Ausland 
können Auslandsstudienbeihilfen vergeben werden.

Das Ansuchen um eine Auslandsstudienbeihilfe ist unter Verwendung des Externe Verknüpfung FORMBLATTES (= Antragsformular) vor Antritt des Studienaufenthaltes an die Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung zu richten. Bitte lesen Sie sich die Informationen aufmerksam durch und beachten Sie, dass die in den folgenden Absätzen bzw. im Formblatt angeführten Unterlagen verpflichtend beizulegen sind.

Die Höhe der einmaligen Förderung von mindestens € 220,-- bis maximal € 870,-- ist abhängig von der Verweildauer im Ausland (mindestens 3 Monate bis maximal 12 Monate), von den zu erwartenden Gesamtkosten sowie den Förderungen anderer stipendienvergebender Stellen.

Für eine nicht in Österreich angebotene Studienrichtung oder eine gewählte Ausbildung, die sich qualitativ wesentlich von einer adäquaten Ausbildung im Inland unterscheidet, kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von € 870,-- vergeben werden. 

Wir empfehlen Ihnen jedenfalls, sich auch nach anderen Stipendienmöglichkeiten zu erkundigen: nutzen Sie unsere Übersicht zu Stipendienanlaufstellen

Postgraduate-Studien / Forschungsaufenthalte / Gesamtstudium im Ausland

 

Voraussetzungen:

  • Österreichische oder andere EU-Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in der Steiermark: dieser muss bereits 1 Jahr vor Antritt des ersten Studiums durchgehend bis jetzt (ohne Unterbrechnung) bestanden haben.
  • Mindestverweildauer 3 Monate

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausführliche Beschreibung des Studien- bzw. Forschungsvorhabens
  • Kostenaufstellung (Reisekosten, Studiengebühren, Mietkosten) 
  • Finanzierungsplan (Förderungen anderer stipendienvergebender Stellen müssen ausnahmslos bekannt gegeben werden)
  • Zeitplan
  • Erstes Studienbuchblatt 
  • Bei Postgraduate-Studien und Forschungsaufenthalte: Inskriptions- bzw. Sponsionsbestätigung der österreichischen Universität
  • Bei Absolvierung des Gesamtstudiums im Ausland: Maturazeugnis
  • Aufnahmebestätigung der ausländischen Forschungseinrichtung
  • Empfehlungsschreiben einer betreuenden Fachprofessorin / eines Fachprofessors
  • Meldezettel in Kopie
  • Bankverbindung

Joint Study Programme und Studienaufenthalte

 

Voraussetzungen:

  • Der Umstand, dass die weiterführenden Studien (frühestens ab dem 4. Semester) an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder Akademie nicht absolviert werden können oder im Rahmen der Studien die Notwendigkeit eines Auslandsaufenthaltes erforderlich ist.
  • Guter Studienerfolg
  • Österreichische oder andere EU-Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in der Steiermark: dieser muss bereits 1 Jahr vor Antritt des ersten Studiums durchgehend bis jetzt (ohne Unterbrechnung) bestanden haben
  • Mindestverweildauer 3 Monate

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausführliche Beschreibung des Auslandsstudienaufenthaltes unter Angabe des Zwecks und der Unerlässlichkeit samt Studienplan
  • Kostenaufstellung
  • Finanzierungsplan (Förderungen anderer stipendienvergebender Stellen müssen ausnahmslos bekannt gegeben werden)
  • Zeitplan
  • Erstes Studienbuchblatt 
  • Inskriptionsbestätigung der österreichischen Universität über das aktuelle Semester
  • Inskriptionsbestätigung der ausländischen Universität
  • Empfehlungsschreiben einer betreuenden Fachprofessorin / eines Fachprofessors
  • Nachweis über die Anrechenbarkeit von Prüfungen an der ausländischen Universität bzw. ausländischen Hochschule 
  • Meldezettel in Kopie
  • Bankverbindung

Zu beachten!

 

Für ERASMUS-Aufenthalte im Ausland sowie für die Absolvierung eines Auslandspraktikums ist eine zusätzliche Landesförderung nicht möglich.

Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um ein unbezahltes EU-Praktikum in Brüssel, so nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Externe Verknüpfung Europaabteilung (FA1E, Europa und Außenbeziehungen) auf, da diesbezügliche Unterstützungen nicht über das Wissenschaftsressort abgewickelt werden können. 

Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass Studienbeihilfen, die ein Antragsteller aufgrund unrichtiger Angaben bezieht, ausnahmslos zurückgezahlt werden müssen!

Nach Abschluss des Auslandsstudienaufenthaltes ist die widmungsgemäße Verwendung der zuerkannten Landesförderung mindestens über Ausgaben in Subventionshöhe mittels Rechnungen samt dazugehörenden Zahlungsnachweisen (in KOPIEN) nachzuweisen. Die aus Förderungsmitteln der Abteilung 3 gedeckten Ausgabepositionen sind im Externe Verknüpfung Belegsverzeichnis zu dokumentieren. Als widmungsgemäß gelten zB Flugticket, Miete, Studiengebühren. Verpflichtend vorzulegen ist außerdem ein (inhaltlicher) Erfahrungsbericht. 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es sich bei der genannten Studienförderungsmöglichkeit um eine freiwillige Hilfestellung des Landes Steiermark handelt und kein Rechtsanspruch für den einzelnen Bewerber besteht.

Kontakt - Antragseinreichung

 

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist unter Beilage der erforderlichen Unterlagen einzureichen in der

Externe Verknüpfung Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz

Für weitere Auskünfte und Einreichungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin:

Frau Maria LADLER
E-mail: maria.ladler@stmk.gv.at
Tel.: (0316)877-2003
Fax: (0316)877-3998