
Wissenschaftskooperationen mit Ländern der Zukunftsregion Ost/Südosteuropa
Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung

Die Steiermark übernimmt als Bindeglied zwischen der EU und Ost-/Südosteuropa eine aktive Rolle im wissenschaftlichen und kulturellen Austausch zwischen den Staaten und verfügt über die notwendigen Voraussetzungen, Forschungskompetenzen zu bündeln und vorhandene synergetische Chancen nutzbar zu machen; vor allem aber besitzt sie das notwendige Potenzial für zukunftsfähige Entwicklungen. Auf dem Boden unserer Landeshauptstadt wurde der Grundstein für völkerverbindende Kooperationsbestrebungen gelegt und damit die Basis für die Zukunft der erweiterten Europäischen Union aufbereitet.
Mit der Einbindung der ost/südosteuropäischen EU-Mitgliedsländer sowie auch EU-Beitrittskandidaten in zahlreiche Symposien, universitäre Sommerakademien und internationale Großveranstaltungen in der Steiermark hat unser Land deutliche Signale in Richtung zentraleuropäische Zusammenarbeit gesetzt. Wir setzen aber auch gerne dort Akzente, wo von einer EU-Mitgliedschaft nicht oder noch lange nicht gesprochen werden kann.
Zu den entscheidenden Kriterien der Förderungsauswahl zählen in diesem Zusammenhang die international sowie interdisziplinär verbindende Projektkomponente, die wissenschaftliche Deklaration, Nachhaltigkeitsaspekte und Wertschöpfungskraft für den steirisch-osteuropäischen Wissenstransfer.
Antragstellung
Die Förderungsbeantragung erfolgt nunmehr unter Verwendung bzw. nach den Anleitungen des
FORMBLATTES. Seite 1 ist vollständig auszufüllen; Die Projektbeschreibung ist nach den Vorgaben auf Seite 2 aufzubauen.
WICHTIG: Die Anträge sind von einer in der Steiermark situierten, jedenfalls aber österreichischen Institution einzureichen!
Bitte achten Sie auf eine sorgfältige Aufbereitung Ihres Antrages, da die zusätzliche Einforderung von Unterlagen/Informationen einen entsprechenden zeitlichen Aufwand bedeutet, die Bearbeitung Ihres Anliegens deutlich verzögern kann und somit Ihrem Projekt nicht zugute kommt.
Die Einreichung der Anträge ist das ganze Jahr über möglich. Die Anträge sind (rechtzeitig) VOR dem Projektstart zu übermitteln.
Achtung! Richtlinien für universitäre Projektvorhaben (UG 2002)
Wir sind Partner der steirischen Universitäten und stimmen unsere Richtlinien entsprechend ab:
- Zur gezielten Förderung der universitären Forschung sind sämtliche Anträge von den (nicht)wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Universität für die Durchführung von Vorhaben gemäß §§ 26 - 28 UG 2002 nach erfolgter und nachvollziehbarer Meldung bzw. Antragstellung (Datum, Unterschrift und Stempel) an die hierfür vorgesehenen universitären Verwaltungsstellen oder von den bevollmächtigten VertreterInnen der Universität (DekanIn, Institutsvorstand) unterzeichnet einzureichen. Diese Richtlinie entspricht den Vorgaben des Universitätsgesetzes 2002 und optimiert somit auch die Entscheidungen, die in Hinblick auf innen- und interuniversitäre Kommunizierbarkeit zu treffen sind.
- Die zentralisierte (Bank)Kontoführung der österreichischen Universitäten ist eine notwendige Bedingung. Die Bekanntgabe des entsprechenden Innenauftrages, über welche die wissenschaftlichen Vorhaben gemäß §§ 26 - 28 UG 2002 abzuwickeln sind, soll die richtige inneruniversitäre Zuordnung und somit auch die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen und transparenten Abwicklung des Projektes und somit eines Verwendungsnachweises für die seitens des Landes Steiermark zur Verfügung gestellten Mittel sicher stellen. Wir ersuchen bereits im Vorfeld um Meldung der Innenauftragsnummer.
Antragstellungen von "universitätsnahen" Vereinen, die keine Einrichtungen laut Organisationsplan der Universität darstellen und lediglich den "Standort" nützen, sind von dieser Richtlinie ausgenommen. Die Vereinsstatuten sind vorzulegen.
Förderungsverwendung, Nachweis und Abrechnung
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Unsere Förderungsbeiträge sind zweckgewidmet und können nicht beliebig bzw. nicht zur Deckung sämtlicher Ausgabenpositionen heran gezogen werden - sie sind ausschließlich für wissenschaftliche Tätigkeiten bzw. für Aktivitäten reserviert, die für den Erfolg des geförderten Projektes unverzichtbar sind. Personalkosten sind nur im Falle externer ProjektmitarbeiterInnen auf Basis temporär befristeter Verträge förderungsfähig.
- Kulturelle Begleitprogramme (zB Festkonzerte oder Stadtführungen im Rahmen des geförderten Projektes) stellen KEINE wissenschaftlichen Aktivitäten dar und können von unserer Seite nicht übernommen werden. Buffet-, Bewirtungs- und Verköstigungskosten (zB Verpflegung während einer Tagung) können nur nach gesonderter Vereinbarung mit unserer Abteilung, und auch dann lediglich in anteiligen Relationen subventioniert werden. Gänzlich auszuschließen ist die Ausrichtung eines Empfanges durch unsere Abteilung. Wir stehen Ihnen in diesem Zusammenhang (und generell bei Fragen zu den oa Punkten) mit hilfreichen Tipps gerne zur Verfügung.
- Die Subventionsnehmerin bzw. der Subventionsnehmer ist verpflichtet, die widmungsgemäße Förderungsverwendung nachzuweisen, die Projektrealisierung in inhaltlicher Hinsicht zu begründen und die ordnungsgemäße Förderungsabrechnung zu belegen. Beachten Sie unbedingt das diesbezügliche
MERKBLATT!
- Die aus Förderungsmitteln der Abteilung 3 gedeckten Ausgabepositionen sind im Belegsverzeichnis sorgfältig zu dokumentieren:
→ Belegsverzeichnis "
SACHKOSTEN"
→ Belegsverzeichnis "
PERSONALKOSTEN"
Zu beachten
→ Die auf vorliegender Webseite genannten Förderungsmöglichkeiten sind ausschließlich für die wissenschaftliche Zielgruppe zugänglich (Universitäten, wissenschaftliche Vereine, Forschungseinrichtungen etc.). Privatwirtschaftliche Initiativen können wir nicht subventionieren.
→ Die Antragseinreichung hat im Vorfeld, also VOR Durchführung bzw. VOR dem Start des Projektes zu erfolgen. Die Einreichung in der Planungsphase ist selbstverständlich zulässig.
→ Die Durchführung des Projektes muss im Wesentlichen gewährleistet sein. Unsere Förderungen können nur in Form von Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden.
→ Grundsätzlich ist die Präsentation des ressorteigenen Logos in allen durch die Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, geförderten Publikationen, sowie in allen Druckwerken, die im Zusammenhang mit den geförderten Projekten und Veranstaltungen stehen (z.B. Einladungen, Tagungsposter, Tagungsprogramme etc.), verpflichtend. Wir übermitteln das elektronische Logo auf Anfrage bzw. Abruf.
→ Auf eine Förderung aus Wissenschaftsmitteln der Abteilung 3 besteht KEIN Rechtsanspruch.
→ Informieren Sie sich bitte auch über die Förderungsmöglichkeiten der
Fachabteilung 1E - Europa und Außenbeziehungen oder des
Referates für grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Abteilung 16.
Kontakt, Ansprechpartnerin

Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 GrazFür weitere Informationen und Einreichungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin:
Mag.a Anita Rupprecht
E-mail: anita.rupprecht@stmk.gv.at
Tel.: (0316)877-4672
Fax: (0316)877-3998


