Verwaltung Steiermark: Dargestellt wird eine junge Frau im Gespräch mit einem Klienten und den Auschnitt einer Computertastatur

Förderung wissenschaftlicher Publikationen

Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung

Förderungsoptionen

 

Wissenschaftliche Publikationen sind feste Bestandteile des Wissenschaftlichen Arbeitens und Forschens, gewährleisten den internationalen Anschluss und dienen als "Sprungbrett" in eine erfolgreiche wissenschaftliche Laufbahn. Publikationen aus "steirischer Hand" dienen aber nicht nur der persönlichen Karriere einer Wissenschafterin bzw. eines Wissenschafters, sondern rücken auch den Standort Steiermark ins Licht der internationalen Fachliteratur. Zunehmend kommen Autorinnen und Autoren aus aller Welt in den „steirischen" Büchern zu Wort. Besonderes Augenmerk gilt jungen, hochtalentierten NachwuchswissenschafterInnen, die mit herausragenden Publikationen erstmals an die Öffentlichkeit treten. 

Um die oftmals sehr hohen Verlagskosten - denn fachspezifische Publikationen sprechen generell nur eine beschränkte Zielgruppe an - anteilig bewältigen zu können, stellen wir Druckkostenzuschüsse bereit. Aktuelle Schwerpunktsetzungen der Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung zählen ebenso zu den Förderungsauswahlkriterien wie die wissenschaftliche Deklaration, wie Nachhaltigkeitsaspekte und Wertschöpfungskraft sowie die Bearbeitung eines ureigenen steirischen Themenschwerpunktes.

Die reine Erstellungsphase einer Diplomarbeit bzw. einer Dissertationsschrift können wir leider nicht subventionieren - die Arbeiten sind Pflichtteil des Studiums. Gefördert werden können nur  fertig gestellte und approbierte Arbeiten, die nun zu veröffentlichen sind. Die Förderungsverwendung ist an primär an Druckkosten gebunden, sekundär an besonders hohe Kosten für Redaktion, Satz, Grafik oder Layout. 

Antragstellung

 

Infolge zahlreicher unvollständiger Förderungsanträge sowie auch aus Gründen der dringend indizierten, praktikablen Handhabung einer enormen Anzahl an Förderungsanliegen gelten ab 1. Jänner 2009 neue Einreichkriterien für wissenschaftliche Publikationsvorhaben.

  • Die Förderungsbeantragung erfolgt nunmehr unter Verwendung bzw. nach den Anleitungen des Externe Verknüpfung FORMBLATTES. Seite 1 ist vollständig auszufüllen; Die Projektbeschreibung ist nach den Vorgaben auf Seite 2 aufzubauen. 

Bitte achten Sie auf eine sorgfältige Aufbereitung Ihres Antrages, da die zusätzliche Einforderung von Unterlagen/Informationen einen entsprechenden zeitlichen Aufwand bedeutet, die Bearbeitung Ihres Anliegens deutlich verzögern kann und somit Ihrem Projekt nicht zugute kommt.

Die Einreichung der Anträge ist das ganze Jahr über möglich. Die Anträge sind (rechtzeitig) VOR der Drucklegung bzw. VOR dem Erscheinen der Publikation zu übermitteln.

Richtlinien für universitäre Publikationsvorhaben (UG 2002)

 

Wir sind Partner der österreichischen respektive steirischen Universitäten und stimmen unsere Richtlinien entsprechend ab:

  • Zur gezielten Förderung der universitären Forschung sind sämtliche Anträge von den (nicht)wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Universität für die Durchführung von Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG 2002 nach erfolgter und nachvollziehbarer Meldung bzw. Antragstellung (Datum, Unterschrift und Stempel) an die hierfür vorgesehenen universitären Verwaltungsstellen oder von den bevollmächtigten VertreterInnen der Universität (DekanIn, Institutsvorstand) unterzeichnet einzureichen. Die neue Richtlinie entspricht den Vorgaben des Universitätsgesetzes 2002 und optimiert somit auch die Entscheidungen, die in Hinblick auf innen- und interuniversitäre Kommunizierbarkeit zu treffen sind.

  • Die zentralisierte (Bank)Kontoführung der österreichischen Universitäten ist eine notwendige Bedingung. Die Bekanntgabe des entsprechenden Innenauftrages, über welche die wissenschaftlichen Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG 2002 abzuwickeln sind, soll die richtige inneruniversitäre Zuordnung und somit auch die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen und transparenten Abwicklung des Projektes und somit eines Verwendungsnachweises für die seitens des Landes Steiermark zur Verfügung gestellten Mittel sicher stellen. Wir ersuchen bereits im Vorfeld um Meldung der Innenauftragsnummer.


→ Antragstellungen von "universitätsnahen" Vereinen, die keine Einrichtungen laut Organisationsplan der Universität darstellen und lediglich den "Standort" nützen, sind von dieser Richtlinie ausgenommen. Die Vereinsstatuten sind vorzulegen.

→ Antragstellungen von Hochschulen und Fachhochschulen sind inclusive der Unterschrift des Rektors bzw. wissenschaftlichen Geschäftsführers einzureichen.

Förderungsverwendung, Nachweis und Abrechnung

 
  • Die auf vorliegenderWebseite genannten Förderungsbeiträge sind zweckgewidmet und dienen primär zur anteiligen Finanzierung von Verlagsdruckkosten, sekundär auch zur Teilabdeckung von kostenintenven Erstellungsarbeiten (zB Lektorat, Satz, Layout). Eigenbelege bzw. Eigenhonorare der Antragstellerin bzw. des Antragstellers können nicht akzeptiert werden. Die Subventionierung von Material- oder Sachmitteln (etwa Notebook, Drucker etc.) ist im Rahmen der vorliegenden Förderungsagenda auszuschließen.

  • Die Subventionsnehmerin bzw. der Subventionsnehmer ist verpflichtet, die widmungsgemäße Förderungsverwendung nachzuweisen, die Finalisierung der Publikation mittels zweier Buchexemplare zu bestätigen und die ordnungsgemäße Förderungsabrechnung zu belegen. Beachten Sie unbedingt das diesbezügliche Externe Verknüpfung MERKBLATT!

  • Die aus Förderungsmitteln der Abteilung 3 gedeckten Ausgabepositionen sind im Externe Verknüpfung BELEGSVERZEICHNIS sorgfältig zu dokumentieren.

Zu beachten!

 → Die im Rahmen der vorliegenden Förderungsagenda verfügbaren Publikationszuschüsse können nur an die wissenschaftliche Zielgruppe, nicht aber an Verlagsgesellschaften oder Druckanstalten vergeben werden.

→ Die Antragseinreichung hat im Vorfeld, also VOR der Finalisierung der Publikation zu erfolgen.

→ Grundsätzlich ist die Präsentation des ressorteigenen Logos in allen durch die Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, geförderten Publikationen, sowie in allen Druckwerken, die im Zusammenhang mit den geförderten Projekten und Veranstaltungen stehen (z.B. Einladungen, Tagungsposter, Tagungsprogramme etc.), verpflichtend. Wir übermitteln das elektronische Logo auf Anfrage bzw. Abruf.

→ Die Durchführung bzw. Finalisierung des Publikationsprojektes muss im Wesentlichen gewährleistet sein. Die Förderungen können nur in Form von Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden. 

→ Auf eine Förderung aus Wissenschaftsmitteln der Abteilung 3 besteht KEIN Rechtsanspruch.

Kontakt, Ansprechpartnerin

 

Externe Verknüpfung Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz

Für nähere Informationen und Einreichungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin:

Mag. Anita RUPPRECHT
E-mail: anita.rupprecht@stmk.gv.at
Tel.: (0316)877-4672
Fax: (0316)877-3998