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Förderung wissenschaftlicher Publikationen

Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung

Förderungsoptionen

Wissenschaftliche Publikationen sind die "Klassiker" unter den Forschungsprojekten. Sie gewährleisten den internationalen Anschluss und sind integrale Bestandteile einer erfolgreichen wissenschaftlichen Laufbahn. Publikationen aus "steirischer Hand" rücken den Standort Steiermark ins Licht der internationalen Fachliteratur. Besonderes Augenmerk gilt jungen, hochtalentierten NachwuchswissenschafterInnen, die mit herausragenden Publikationen erstmals an die Öffentlichkeit treten. 

Um die mitunter recht hohen Verlagskosten - denn fachspezifische Publikationen sprechen generell nur eine beschränkte Zielgruppe an - anteilig bewältigen zu können, stellen wir Druckkostenzuschüsse bereit. Aktuelle Schwerpunktsetzungen der Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung zählen ebenso zu den Bewertungskriterien wie die wissenschaftliche Deklaration, der Nachhaltigkeitsaspekt oder die Wertschöpfungskraft für den Standort Steiermark. Ureigene Steiermark-Themen oder die Behandlung von aktuellen/brisanten Problemstellungen sind besonders zu befürworten.

Die reine Erstellungsphase einer Diplomarbeit bzw. einer Dissertationsschrift können wir leider nicht subventionieren - die Arbeiten sind Pflichtteil des Studiums. im Kontext Diplomarbeit oder Dissertation kann nur die Veröffentlichung derselben gefördert werden Die Förderungsverwendung ist an primär an Druckkosten gebunden, sekundär an besonders hohe Kosten für Redaktion, Satz, Grafik oder Layout.

Einen Wegweiser zu weiteren Förderungsstellen und -programmen finden Sie auf unserer Homepage unter der url http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/18035896/DE/

 
 
Antragstellung
  • Die Förderungsbeantragung erfolgt unter Verwendung bzw. nach den Anleitungen des Formblattes:

  • Die Textfelder sind vollständig auszufüllen; die Punkte 1.1. bis 1.11 und 2.1. bis 2.5. sind im Antrag zu behandeln.
  • Nicht auf Ihr Vorhaben zutreffende Punkte (zB die Frage nach Vereinsstatuten in einer privaten/personenbezogenen Antragstellung) bitten wir Sie, mit einer kurzen Leermeldung zu beantworten (zB "Nicht zutreffend" oder "Nicht relevant").
  • Bitte achten Sie auf eine sorgfältige Aufbereitung Ihres Antrages, da die zusätzliche Einforderung von Unterlagen/Informationen einen entsprechenden zeitlichen Aufwand bedeutet, die Bearbeitung Ihres Anliegens deutlich verzögern kann und somit Ihrem Projekt nicht zugute kommt.
  • Die Einreichung der Anträge ist das ganze Jahr über möglich. Die Anträge sind (rechtzeitig) VOR der Drucklegung bzw. VOR dem Erscheinen der Publikation zu übermitteln.
 
Richtlinien für universitäre Publikationsvorhaben (UG 2002)

Wir sind Partner der österreichischen respektive steirischen Universitäten und stimmen unsere Richtlinien entsprechend ab:

  • Zur gezielten Förderung der universitären Forschung sind sämtliche Anträge von den (nicht)wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Universität für die Durchführung von Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG 2002 nach erfolgter und nachvollziehbarer Meldung bzw. Antragstellung (Datum, Unterschrift und Stempel) an die hierfür vorgesehenen universitären Verwaltungsstellen oder von den bevollmächtigten VertreterInnen der Universität (DekanIn, Institutsvorstand) unterzeichnet einzureichen. Die neue Richtlinie entspricht den Vorgaben des Universitätsgesetzes 2002 und optimiert somit auch die Entscheidungen, die in Hinblick auf innen- und interuniversitäre Kommunizierbarkeit zu treffen sind. Stimmen Sie daher bitte mit der zuständigen Verwaltungsstelle Ihrer Universität ab, ob Sie Ihren Publikationsantrag als Privatperson oder in Ihrer Funktion an der Karl-Franzens-Universität stellen.

  • Die zentralisierte (Bank)Kontoführung der österreichischen Universitäten ist eine notwendige Bedingung. Die Bekanntgabe des entsprechenden Innenauftrages, über welche die wissenschaftlichen Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG 2002 abzuwickeln sind, soll die richtige inneruniversitäre Zuordnung und somit auch die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen und transparenten Abwicklung des Projektes und somit eines Verwendungsnachweises für die seitens des Landes Steiermark zur Verfügung gestellten Mittel sicher stellen. Wir ersuchen um Meldung der Innenauftragsnummer, sobald diese vorhanden ist.


→ Antragstellungen von "universitätsnahen" Vereinen, die keine Einrichtungen laut Organisationsplan der Universität darstellen und lediglich den "Standort" nützen, sind von dieser Richtlinie ausgenommen. Die Vereinsstatuten sind vorzulegen.

→ Antragstellungen von Hochschulen und Fachhochschulen sind inclusive der Unterschrift des Rektors bzw. wissenschaftlichen Geschäftsführers einzureichen.

 
Förderungsverwendung, Nachweis und Abrechnung
  • Die Förderung einer wissenschaftlichen Publikation aus Subventionsgeldern des Landes Steiermark ist zweckgewidmet und dient primär zur anteiligen Finanzierung von Verlagsdruckkosten, sekundär auch zur teilweisen Deckung von kostenintenven Erstellungsarbeiten (zB Lektorat, Satz, Layout). Eigenbelege bzw. Eigenhonorare der Antragstellerin bzw. des Antragstellers (zB über die Arbeitszeit) können nicht akzeptiert werden. Die Subventionierung von Material- oder Sachmitteln (etwa Notebook, Drucker etc.) ist im Rahmen des vorliegenden Förderungsprogramms ebenfalls auszuschließen.

  • Die Subventionsnehmerin bzw. der Subventionsnehmer ist verpflichtet, die widmungsgemäße Förderungsverwendung nachzuweisen, die Finalisierung der Publikation mittels zweier Buchexemplare zu belegen und die zugesprochene Förderung ordnungsgemäß abzurechnen. Beachten Sie bitte unbedingt das diesbezügliche Externe Verknüpfung MERKBLATT!

  • Die aus Förderungsmitteln der Abteilung 3 gedeckten Ausgabepositionen sind im Externe Verknüpfung BELEGSVERZEICHNIS sorgfältig zu dokumentieren.
 
Zu beachten!

→ Die im Rahmen des vorliegenden Förderungsprogrammes verfügbaren Publikationszuschüsse können nur an die wissenschaftliche Zielgruppe, nicht aber an Verlagsgesellschaften oder Druckanstalten vergeben werden.

→ Die Antragseinreichung hat im Vorfeld, also VOR der Finalisierung der Publikation zu erfolgen.

→ Grundsätzlich ist die Präsentation des ressorteigenen Logos in allen durch die Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, geförderten Publikationen, sowie in allen Druckwerken, die im Zusammenhang mit den geförderten Projekten und Veranstaltungen stehen (z.B. Einladungen, Tagungsposter, Tagungsprogramme etc.), verpflichtend. Wir übermitteln das elektronische Logo auf Anfrage bzw. Abruf.

→ Der Förderungsnehmer bzw. die Förderungsnehmerin wird verpflichtet, die Erreichbarkeit eines Veranstaltungsortes mittels öffentlicher Verkehrsmittel auf allen Druckwerken im Projektkontext (zB Einladungen zu Buchpräsentationen) bekannt zu geben.

→ Die Durchführung bzw. Finalisierung des Publikationsprojektes muss im Wesentlichen gewährleistet sein. Die Förderungen können nur in Form von Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden. 

→ Auf eine Förderung aus Wissenschaftsmitteln der Abteilung 3 besteht KEIN Rechtsanspruch.

 
Kontakt, Ansprechpartnerin
 

Externe Verknüpfung Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz

Für nähere Informationen und Einreichungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin:

Mag. Anita RUPPRECHT
E-mail: anita.rupprecht@stmk.gv.at
Tel.: (0316)877-4672
Fax: (0316)877-3998

 
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