Verwaltung Steiermark: Dargestellt wird eine junge Frau im Gespräch mit einem Klienten und den Auschnitt einer Computertastatur

Förderung wissenschaftlicher (Forschungs)Projekte

Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung

Förderungsoptionen

 

Die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungsprojekte ist generell nicht einfach. Wissenschaftliche Studien auf Grundlagenforschungsebene eröffnen keinen bzw noch keinen gewinnbringenden Absatzmarkt und sind für private Sponsoren meist nur von indirektem Interesse. Dabei münden Ergebnisse des wissenschaftlichen Arbeitens in das Feld der angewandten Forschung, die sich wiederum auf wissenschaftliche Daten stützen muss. Die aktuelle Finanzkrise scheint die Sache zusehends zu erschweren: Viele Sponsoren, deren Zahl in Österreich ohnehin überschaubar bleibt, ziehen sich nach und nach zurück. Viele wissenschaftliche Projektvorhaben sind "zu klein", um in große Forschungsförderungsprogramme eingebunden zu werden, und "zu groß", um aus eigenen Geldreserven getragen zu werden.

Wir versuchen, diese Lücke zu füllen und wissenschaftliche Projektvorhaben punktuell zu unterstützen. Doch öffentliche Förderungsgelder sind immer auch limitiert, sodass eine begrenzte Projektauswahl unausweichlich ist. Eine geeignete Mischfinanzierung (unter Beteiligung mehrerer Förderungspartner) kann helfen.

Die vorliegende Förderungsschiene umfasst sämtliche Wissenschaftsdisziplinen und behandelt diese als gleichwertig, seien es rechts-,sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Themen, seien es natur-, geistes- und kulturwissenschaftliche Fachgebiete oder technische und medizinische Forschungen.

 Rein "technologielastige" Projektvorhaben sind allerdings im Rahmen der Förderungsschiene "High-Tech-Forschungsprojekte" einzureichen

Antragstellung

 

Infolge zahlreicher unvollständiger Förderungsanträge steht nunmehr ein ANTRAGS-FORMBLATT zur Verfügung.

Bitte achten Sie auf eine sorgfältige Aufbereitung Ihres Antrages, da die zusätzliche Einforderung von Unterlagen/Informationen einen entsprechenden zeitlichen Aufwand bedeutet, die Bearbeitung Ihres Anliegens deutlich verzögern kann und somit Ihrem Projekt nicht zugute kommt.´

Die Einreichung der Anträge ist das ganze Jahr über möglich. Die Anträge sind (rechtzeitig) VOR der Projektdurchführung zu übermitteln

 

  • Förderungsbeträge UNTER € 5.000,-- sind unter Verwendung bzw. nach den Anleitungen des (allgemeinen) Externe Verknüpfung FORMBLATTES zu beantragen. Seite 1  ist vollständig auszufüllen; Die  Projektbeschreibung ist nach den Vorgaben auf Seite 2 aufzubauen.

  • Förderungsbeträge ÜBER € 5.000,-- sind unter Verwendung bzw. nach den Anleitungen des hierfür eingerichteten Externe Verknüpfung FORMBLATTES_PLUS zu beantragen. Seite 1 ist vollständig auszufüllen; Die Projektbeschreibung ist (Punkt für Punkt) nach den Vorgaben auf Seite 2 aufzubauen.

Modifizierte Richtlinien für universitäre Projektvorhaben (UG 2002)!

 

Wir sind Partner der österreichischen respektive steirischen Universitäten und stimmen unsere Richtlinien entsprechend ab:

  • Zur gezielten Förderung der universitären Forschung sind sämtliche Anträge von den (nicht)wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Universität für die Durchführung von Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG 2002 nach erfolgter und nachvollziehbarer Meldung bzw. Antragstellung (Datum, Unterschrift und Stempel) an die hierfür vorgesehenen universitären Verwaltungsstellen oder von den bevollmächtigten VertreterInnen der Universität (DekanIn, Institutsvorstand) unterzeichnet einzureichen. Die neue Richtlinie entspricht den Vorgaben des Universitätsgesetzes 2002 und optimiert somit auch die Entscheidungen, die in Hinblick auf innen- und interuniversitäre Kommunizierbarkeit zu treffen sind.

  • Die zentralisierte (Bank)Kontoführung der österreichischen Universitäten ist eine notwendige Bedingung. Die Bekanntgabe des entsprechenden Innenauftrages, über welche die wissenschaftlichen Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG 2002 abzuwickeln sind, soll die richtige inneruniversitäre Zuordnung und somit auch die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen und transparenten Abwicklung des Projektes und somit eines Verwendungsnachweises für die seitens des Landes Steiermark zur Verfügung gestellten Mittel sicher stellen. Wir ersuchen bereits im Vorfeld um Meldung der Innenauftragsnummer.


Antragstellungen von "universitätsnahen" Vereinen, die keine Einrichtungen laut Organisationsplan der Universität darstellen und lediglich den "Standort" nützen, sind von dieser Richtlinie ausgenommen. Die Vereinsstatuten sind vorzulegen.

Förderungsverwendung, Nachweis und Abrechnung

 

Unsere Förderungsbeiträge sind zweckgewidmet und können nicht beliebig bzw. nicht zur Deckung sämtlicher Ausgabenpositionen heran gezogen werden - sie sind ausschließlich für Aktivitäten reserviert, die für eine qualitative und erfolgreiche Durchführung des Projektes unverzichtbar sind.

Personalkosten sind nur im Falle externer ProjektmitarbeiterInnen auf Basis temporär befristeter Verträge förderungsfähig.

Betriebs-, Miet- oder ähnliche Basiskosten werden nur in vereinzelten Fällen und im Rahmen bereits bestehender Verträge gefördert! Neue Verpflichungen zur betrieblichen Förderung können wir NICHT eingehen. 

Die Subventionsnehmerin bzw. der Subventionsnehmer ist verpflichtet, die widmungsgemäße Förderungsverwendung nachzuweisen, die Projektrealisierung in inhaltlicher Hinsicht zu begründen und die ordnungsgemäße Förderungsabrechnung zu belegen. Beachten Sie unbedingt das diesbezügliche Externe Verknüpfung MERKBLATT!

Die aus Förderungsmitteln der Abteilung 3 gedeckten Ausgabepositionen sind im Belegsverzeichnis sorgfältig zu dokumentieren:

Zu beachten!

 

→ Die auf vorliegender Webseite genannten Förderungsmöglichkeiten sind ausschließlich der wissenschaftlichen Zielgruppe zugänglich (Universitäten, wissenschaftliche Vereine, Forschungseinrichtungen etc.). Privatwirtschaftliche Initiativen können wir nicht subventionieren.

→ Die Antragseinreichung hat im Vorfeld, also VOR Durchführung des Projektes zu erfolgen. Die Einreichung in der Planungsphase ist selbstverständlich zulässig.

→ Die Projektdurchführung muss im Wesentlichen gewährleistet sein. Unsere Förderungen können nur in Form von Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden.

→ Grundsätzlich ist die Präsentation des ressorteigenen Logos in allen durch die Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, geförderten Publikationen, sowie in allen Druckwerken, die im Zusammenhang mit den geförderten Projekten und Veranstaltungen stehen (z.B. Einladungen, Tagungsposter, Tagungsprogramme etc.), verpflichtend. Wir übermitteln das elektronische Logo auf Anfrage bzw. Abruf.

→ Auf eine Förderung aus Wissenschaftsmitteln der Abteilung 3 besteht KEIN Rechtsanspruch.

Kontakt, Ansprechpartnerin

 

Externe Verknüpfung Abt. 3 - Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung 
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz

Für weitere Informationen und Einreichungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin:


Mag.a Anita RUPPRECHT
E-mail: anita.rupprecht@stmk.gv.at
Tel.: (0316)877-4672
Fax: (0316)877-3998