Mensabeihilfen für Studierende
Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
Die Mensabeihilfe wird nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel an steirische Studierende gewährt, die ein Stipendium beziehen und in einer der Universität bzw. Hochschule angeschlossenen Mensa ihr Mittagessen einnehmen. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht.
Die Beantragung erfolgt aus zweckmäßigen Gründen über die jeweilige Hochschülerschaft der steirischen Universität, die dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung jeweils auch die entsprechenden Vorschläge unterbreitet.
Für Rücksprachen steht Ihnen zur Verfügung:



