
Bund/Bundesländerkooperation
Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
Das Forschungsinstrument
Mit der Neuorientierung der Bund/Bundesländer-Kooperation auf „Nachhaltige Entwicklung“ stellen Bund und Länder dieses bewährte föderale Instrument zur Durchführung von im gemeinsamen Interesse gelegenen Forschungsvorhaben auf eine neue Basis; dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen auf europäischer Ebene. Die Bund/Bundesländer-Kooperation NEU dient dabei der Koordination der anwendungsorientierten Forschung von Bund und Ländern sowie der Koordinierung zwischen den Bundesländern; sie erfüllt als Forum die Aufgabe, über Forschungsinitiativen beider Partner zu informieren und diese aufeinander abzustimmen.
Gründung und Zielsetzung
Die Bund/Bundesländer-Kooperation koordiniert und finanziert Forschungsvorhaben, die zur raschen Anwendung und Umsetzung bestimmt sind. Mit diesen Forschungsvorhaben werden einerseits überregionale Fragestellungen im Interesse des Bundes und aller Länder, sowie andererseits regional oder lokalspezifische Fragestellungen im Interesse einzelner Bundesländer bearbeitet. Vorwiegend werden dabei Forschungsprojekte gefördert, die interdisziplinär strukturiert sind und fachübergreifende Fragestellungen beantworten, oder spezifische, für Österreich relevante Problemfelder aufgreifen, die durch andere Instrumente der Forschungsförderung nicht abgedeckt werden. Die Bund/Bundesländer-Kooperation dient weiters auch der Zielsetzung, Fragen und Forschungsdefizite aufzugreifen, um damit Entscheidungshilfen für Politik und Verwaltung bereitzustellen.
Die Bund/Bundesländer-Kooperation wurde 1978 eingerichtet; sie war – einem dringenden Nachholbedarf folgend – zu Beginn auf dem Gebiet der Rohstoffforschung tätig, wurde 1980 um das Gebiet der Energieforschung erweitert und, zu Beginn der neunziger Jahre, um Aktivitäten der Umweltforschung ergänzt.

Initiativen
Das österreichische Forschungs- und Innovationssystem auf Gebieten der anwendungsorientierten und interessensgeleiteten Wissensproduktion verdankt der Bund/Bundesländer-Kooperation die systematische Bearbeitung folgender Initiativen:
- Durchforschung des österreichischen Bundesgebietes nach mineralischen Rohstoffen, insbesondere Massenrohstoffe, Tone und Erde (Erneuerung der österreichischen Rohstoffforschung);
- innovative Methodenentwicklungen in den Bereichen der geophysikalischen Forschung;
- geochemische, aeromagnetische und geophysikalische Basisaufnahmen des Bundesgebietes (Hubschraubergeophysik) sowie gravimetrische Vermessungen;
- Erkundung der unterirdischen Wasservorkommen (Karst- und Grundwässer);
- Forschungen zu biogenen Rohstoffen und Nahrungsmittelgrungstoffen;
- Naturraumpotentialforschung und Kulturlandschaftsforschung; Waldschadenforschung;
- Innovationen im Bereich der Energieforschung, Forschung und Entwicklung zu Energie aus Biomasse/Biogas, Wind- und Sonnenenergie, Geothermieforschung;
- Forschung und Entwicklung auf den Gebieten Recycling und Abfallwirtschaft.
Die übergeordnete Zielsetzung der Bund/Bundesländer-Kooperation NEU – ausgerichtet auf die politische Zielsetzung der „Nachhaltigen Entwicklung“ - liegt in der Stärkung der föderalen, akkordierten und koordinierten Bearbeitung von im gemeinsamen und öffentlichen Interesse gelegenen Fragestellungen und der Zusammenführung und Abstimmung der relevanten Finanzierungsinstrumente. Ein wesentlicher Effekt dieser Kooperation wird damit erreicht, dass das für Forschung und Entwicklung wirksame finanzielle Gesamtvolumen erheblich erweitert wird.
Nationale und internationale Relevanz
Zur Zielsetzung der "Nachhaltigen Entwicklung
Strategiefelder
Die folgenden Felder mit hoher sachpolitischer Relevanz und Attraktivität für die österreichische Strategie einer "Nachhaltigen Entwicklung", die gleichermaßen eine hohe Kompatibilität mit dem 6. EU-Rahmenprogramm aufweisen, werden für die inhaltliche Neugestaltung der Bund/Bundesländerkooperation NEU als Tätigkeitsbereiche definiert:
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"Gesellschaftlicher Wandel"
Die mit der Festlegung dieser Strategiefelder notwendige inhaltliche und organisatorische Neuorientierung der Bund/Bundesländerkooperation greift - auf den gewonnenen Erfahrungen aufbauend - die politischen Herausforderungen auf nationaler und europäischer Ebene auf und passt ihre Strukturen und Abläufe sowie ihre thematischen Zielsetzungen den wissenschaftspolitischen und technologiepolitischen Rahmenbedingungen an.
Abwicklung
Die Förderungsabwicklung des Landes Steiermark erfolgt im Rahmen einer formellen Kooperation mit dem Bund. Hierzu ist - wie in jedem Bundesland - ein eigenes Koordinationskomitee eingerichtet. Das Land führt den Vorsitz, das Bundesministerium koordiniert (die betreffenden Webseiten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sind zurzeit im Aufbau). Auf beiden Seiten sind die zuständigen Fachressorts und Beratungsorgane vertreten: Die Projektvorschläge werden den Kooperationspartnern zur Begutachtung und Interessensfeststellung zugeleitet und schließlich im Koordinationskomitee behandelt. Im positiven Falle wird zwischen jeder finanzierenden Stelle und dem Projektträger eine eigene Finanzierungsvereinbarung (Auftrag bzw. Förderung) getroffen.
Antragseinreichung und Förderungsabrechnung
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Für die Einreichung eines Projektantrages im Rahmen der vorliegenden Förderungsschiene steht Ihnen das folgende Formblatt zur Verfügung:
OFFERT - Förderungsansuchen
Die Projektvorschläge sind auf diesem Formular detailliert auszuarbeiten, vollständig zu dokumentieren und in der Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung einzureichen.
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Die Subventionsnehmerin bzw. der Subventionsnehmer ist verpflichtet, die widmungsgemäße Förderungsverwendung nachzuweisen, die Projektrealisierung in inhaltlicher Hinsicht zu begründen und die ordnungsgemäße Förderungsabrechnung zu belegen. Beachten Sie unbedingt das diesbezügliche
MERKBLATT!
Die aus Förderungsmitteln der Abteilung 3 gedeckten Ausgabepositionen sind im Belegsverzeichnis sorgfältig zu dokumentieren:
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Belegsverzeichnis "SACHKOSTEN"
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Belegsverzeichnis "PERSONALKOSTEN"
Kontakt
Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 GrazGabriele WURZER
Tel: 0316/877-5433
Fax: 0316/877-3998
gabriele.wurzer@stmk.gv.at



