Eigenheimförderung
Achtung: Um noch nach den Vorgaben für das Jahr 2011 behandelt werden zu können, muss sowohl bei der Energieberatung, als auch in der Abteilung 15 bis spätestens 30.12.2011 angesucht werden!
Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
| Art: Rückzahlbare Annuitätenzuschüsse des Landes zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Der Zuschuss erfolgt halbjährlich und ist vom 21. - 28. Jahr an das Land zurückzuzahlen. | |
| 30.000,- | bei Errichtung von Eigenheimen für Einzelpersonen |
| 33.700,- | bei Errichtung von Eigenheimen für Ehepaare (Lebensgemeinschaften) |
| 3.700,- | je Kind |
| 3.700,- | zusätzlich für Familien mit zwei Kindern |
| 7.400,- | zusätzlich für Familien ab drei Kindern |
| 3.700,- | je mitwohnendem Elternteil der (des) Förderungswerber(s) |
| 10.000,- | Behindertenzuschlag (Familien mit einem behinderten Kind im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, Schwerbehinderte [es muss zumindest eine 80%ige Erwerbsminderung gegeben sein] und Familien mit einem schwerbehinderten, im Haushalt lebenden Familienmitglied) |
| 7.000,- | max. je Alternativenergieanlage |
| 3.000,- | Zuschlag bei Anschluss an Fernwärme |
| 10.000,- | Zuschlag für ein Niedrigenergiehaus (NEU) |
| 15.000,- | Zuschlag für ein Super-Niedrigenergiehaus (NEU) |
| 25.000,- | Zuschlag für ein Passivhaus |
| 15.000,- | Zuschlag für Berggemeinden |
| 15.000,- | Zuschlag für Eigenheime in Gruppen |
| 20.000,- | Zuschlag für Eigenheime in Gruppen (mind. 10 EH, davon mind. 2 zusammengebaut, max. 400 m² Grundstücksfläche je EH) |
| 15.000,- | Zuschlag für Schutzzonenbauvorhaben |
| 2.000,- | Zuschlag für barrierefreies Bauen |
| 3.000,- | Zuschlag für "klima:aktiv Haus" |
| 3.000,- | Zuschlag für Sicherheitsvorkehrungen |
Näheres siehe
Informationsblatt für Eigenheimförderung
- Eigenheime müssen ganzjährig bewohnt sein.
- Grundvoraussetzung ist eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für das Bauvorhaben.
HWBBGF,max,3400 in kWh/m²,a
bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 bis Ende 2009 65
35
ab 1.1.2010 45
25
ab 1.1.2012 36
20
Grundsätzlich ist die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung vorgeschrieben bzw. Fernwärme oder Mikronetz mit Warmwasserversorgung ganzjährig.
Unter Mikronetz oder Nahwärmenetz sind kleinräumige Wärmeverteilnetze zu verstehen, die zur Versorgung von mindestens drei räumlich getrennten Baukörpern, die über eine Fernwärmeleitung verbunden sind dienen und weder direkt oder indirekt mit der Errichtung von zu versorgendem Wohnraum in Verbindung stehen.
- Aus Gründen des Klimaschutzes und der vertraglichen Verpflichtungen Österreichs im Rahmen des Kyoto-Protokolls (Kyoto-Staatsvertrag mit den Bundesländern vom 22. Jänner 2006) ist die Verwendung fossiler Energieträger einzuschränken. Im Rahmen der Wohnbauförderung ist die Beheizung mit fossilen Brennstoffen grundsätzlich ausgeschlossen. Gemäß § 5 Abs.4 der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 LGBl. Nr.88/2006 ist jedoch der Einsatz von Öl und Gas zur Wärmebereitstellung nur mehr in Ausnahmefällen zulässig. Grundsätzlich ist einer Wärmeversorgung mit Fernwärme der Vorrang einzuräumen. Bei Vorhandensein eines Fernwärmenetzes am Standort des mit einem Heizungssystem zu versorgenden geförderten Wohnbaues (Eigenheime oder Eigenheime in Gruppen) ist an dieses Fernwärmenetz anzuschließen. In nicht fernwärmeversorgten Gebieten können Ausnahmen durch den Landesenergiebeauftragten in folgenden Fällen gewährt werden:
-
In Gebieten in denen vor dem 1.1.2006 bereits eine Erdgasversorgung durch eine Niederdruckleitung bestanden hat, wobei ein Anschlussbereich von höchstens 250 m beiderseits der bestehenden Leitung berücksichtigt werden kann;
-
In Gemeinden mit besonderer Feinstaubbelastung; hier wird die Verwendung von Biomasse nach Prüfung durch den Landesenergiebeauftragten nicht zwingend vorgeschrieben.
In fernwärmeversorgten Gebieten können durch den Landesenergiebeauftragten Ausnahmen für einzelne Gebäude gewährt werden, wenn bereits der überwiegende Teil des jeweiligen Gebäudes mit Erdgas versorgt ist. Diese Regelung gilt ab 1.11.2006; alle davor getroffenen Entscheidungen des Landesenergiebeauftragten oder der Abteilung 15 - Wohnbauförderung, bleiben vollinhaltlich aufrecht. Grundsätzlich ist der Einbau einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung vorgeschrieben. (Ausnahmen: Wenn eine ganzjährige Fernwärmeversorgung sichergestellt ist oder wenn eine Wärmepumpenheizanlage mit einer Jahresarbeitszahl von mind. 4 in Verbindung mit einer Fotovoltaikanlage (mind. 1,5 KW) im Einsatz ist, welche ganzjährig betrieben wird oder wenn der Einbau aus klimatischen Gründen wirtschaftlich nicht vertretbar ist.)
- Bei aneinander gebauten Eigenheimen gilt als Förderungsvoraussetzung, zwecks zusätzlicher Sicherheit zum Brandschutz, dass die Trennung der einzelnen Gebäude ab Fundamentplattenoberkante über die gesamte Gebäudehöhe zu erfolgen hat. Die Ausführung im Dachbereich muss den brandschutztechnischen Maßnahmen (F90) entsprechen. Diese Anforderung gilt für alle Baubewilligungen ab dem 1.1.2003.
- Es gibt keine Nutzflächen-Obergrenze.
- Der Bewerber muss über ausreichende Mittel verfügen.
- Die Anteile der Baukosten, die nicht gefördert werden, müssen durch Eigenmittel, Eigenleistungen oder Darlehen abgedeckt sein.
- Einkommensobergrenzen (netto jährlich in Euro) des Bewerbers:
bei einer Familiengröße von - Zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens um Förderung darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein.
| 1 Person: | 34.000,- |
| 2 Personen: | 51.000,- |
| für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500,-; bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 900,- wird die Förderungshöhe jeweils um 20% verringert. | |
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Adresse: |
Dietrichsteinplatz 15 8011 Graz |
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Telefon: |
(0316) 877+DW | |
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Informationsstelle im Erdgeschoss: |
DW 3713 bzw. 3769 | |
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Öffnungszeiten der Informationsstelle: |
Mo-Mi 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-13 Uhr | |
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Formular: |
In der Informationsstelle bzw. im Internet | |
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Sie erreichen die BearbeiterInnen: |
Mo-Fr 800 -1230 Uhr | |
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| Rudolf Hofer | 3753 | Ma - Sche |
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| Brigitta Schauer | 3754 | A - J |
| Thomas Gigerl | 3764 | K, L, Schi- Z |
| Rudolf Hofer | 3753 | Ma - Sche |
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| Helmut Binder | 4394 | |
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| Claudia Ficzko | 3757 | A - Ha, Me - O |
| Karl Hlina | 3755 | He - Lu |
| Margot Muhr | 4306 | Pa - Su |
| Ingrid Ziessler | 3734 | Ma, Scha - Zu |
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Techniker: |
Für die Bezirke: |
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| Ing. Dietmar Baumann | 3776 | Judenburg, Knittelfeld |
| Dipl.-HTL-Ing. Thomas Baumgartner | 3760 | Graz-Stadt, Liezen |
| Ing. Walter Dirnböck | 3766 | Hartberg, Mürzzuschlag |
| Ing. Andreas Freiberger-Tannenberg | 3770 | Deutschlandsberg, Graz-Umgebung (Süd) |
| Ing. Gerhard Haider | 3751 | Feldbach, Graz-Umgebung (Nord), Voitsberg |
| Ing. Ludwig Höhn | 3745 | Leibnitz, Murau |
| Ing. Franz Neubauer | 3785 | Bruck a.d.Mur, Fürstenfeld, Radkersburg |
| Ing. Peter Winkelbauer | 4240 | Leoben, Weiz |
Ausserdem wird auf das
Informationsblatt zur Eigenheimförderung verwiesen, wo die Richtlinien und Förderungsvoraussetzungen sehr ausführlich und umfangreich dargestellt sind.



