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Erweiterung von Eigenheimen

WER BEKOMMT EINE FÖRDERUNG?

Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.

 
WAS WIRD GEFÖRDERT?

Die Erweiterung von bereits geförderten oder bisher nicht geförderten Eigenheimen um mindestens 15 m² Wohnnutzfläche.

 
WIE UND IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?

Art: Annuitätenzuschuss des Landes zu Bankdarlehen (Laufzeit: 20  Jahre)
Der Zuschuss erfolgt halbjährlich.
21. - 28. Jahr: Rückzahlung an das Land.

  • € 700,-/m² für die Erweiterung von bisher nicht geförderten Eigenheimen. Die Förderung wird pro m² neu geschaffenen Wohnraumes gewährt.
    Obergrenze: 150m² einschließlich Altbestand bzw. € 44.800,-
  • € 9.000,- für die Erweiterung von bereits geförderten Eigenheimen. Die Förderung wird je Person bezahlt, die bei der Ermittlung der seinerzeit gewährten Förderung unberücksichtigt blieb. Es werden max. € 700,-/m² Wohnnutzfläche gewährt.

Sonderfälle:
  • Entsteht durch die Erweiterung eine eigene, abgeschlossene Wohneinheit ohne Einbeziehung bestehender Wohnräume, kann die Förderung für die Errichtung von Eigenheimen gewährt werden (z.B. Dachausbau bei einem Einfamilienhaus).
 
UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN WIRD GEFÖRDERT?
  1. Eigenheime müssen ganzjährig bewohnt sein.
  2. Zusätzliche Nutzfläche: mind. 15 m² bis max. 150 m² einschließlich Altbestand je baulich abgeschlossener Einheit bei bisher nicht geförderten Eigenheimen.
  3. Bei geförderten Eigenheimen kann um eine weitere Förderung erst 5 Jahre nach der Benützungsbewilligung der ersten, geförderten Einheit angesucht werden.
  4. Einkommensobergrenzen (netto jährlich in Euro) des Bewerbers:
    bei einer Familiengröße von
    1 Person: 34.000,-
    2 Personen: 51.000,-
    für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500,-; bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 900,- wird die Förderungshöhe jeweils um 20% verringert.
 
WEITERE AUSKÜNFTE

Adresse:

Dietrichsteinplatz 15
8011 Graz

Telefon:

(0316) 877+DW

Informationsstelle im Erdgeschoss:

DW 3713 bzw. 3769

Öffnungszeiten der Informationsstelle:

Mo-Mi 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-13 Uhr

Formular:

In der Informationsstelle bzw. im Internet

Sie erreichen die BearbeiterInnen:

Mo-Fr 800 -1230 Uhr


Referatsleiter:


Durchwahl:


Zuständigkeit:

Rudolf Hofer 3753 Ma - Sche


Rechtliche BearbeiterInnen:

Brigitta Schauer 3754 A - J
Thomas Gigerl 3764 K, L, Schi - Z
Rudolf Hofer 3753 Ma - Sche


Kanzlei:

Helmut Binder 4394


Sekretariat:

Claudia Ficzko 3757 A - Ha, Me - O
Karl Hlina 3755 He - Lu
Margot Muhr 4306 Pa - Su
Ingrid Ziessler 3734 Ma, Scha - Zu


Technische Begutachtung:

Techniker:

Für die Bezirke:

Ing. Dietmar Baumann 3776 Judenburg, Knittelfeld
Dipl.-HTL-Ing. Thomas Baumgartner 3760 Liezen
Ing. Walter Dirnböck 3766 Hartberg, Mürzzuschlag
Ing. Andreas Freiberger-Tannenberg 3770 Deutschlandsberg, Graz-Umgebung (Süd)
Ing. Gerhard Haider 3751 Feldbach, Graz-Umgebung (Nord), Voitsberg
Ing. Ludwig Höhn 3745 Leibnitz, Murau
Ing. Franz Neubauer 3785 Bruck a.d.Mur, Fürstenfeld, Radkersburg
Ing. Peter Winkelbauer 4240 Leoben, Weiz
  für Graz-Stadt erfolgt eine gesonderte Zuteilung
 
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