Verwaltung Steiermark: Dargestellt wird eine junge Frau im Gespräch mit einem Klienten und den Auschnitt einer Computertastatur

Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen

Leitung

Mag. Barbara Pitner
Sekretariat: Petra Kickenweiz/ Daniela Baumgartner

 
 
Kontaktadresse

Hofgasse 12
8010  Graz
Tel.: +43 (316) 877-2744
Fax: +43 (316) 877-3053
 

 
Amtsstunden

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr.

 
 

ÜBERSICHT:

 
  • Budgeterstellung und Budgetcontrolling der Abteilung 11 und Budgetvollzug für alle der Fachabteilung 11 A zukommenden Vollzugsangelegenheiten.
  • Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes inkl. der Angelegenheiten der Leistungsentgelte für mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Sozialeinrichtungen und soziale Dienste, deren Berechnung und Festsetzung sowie deren Kontrolle auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit ausgenommen der privatrechtlichen Maßnahmen des Landes zur Hilfe in besonderen Lebenslagen;
    - Angelegenheit der Kostentragungsbestimmungen, soferne kein Bescheid zu erlassen ist.
  • Angelegenheiten des Steiermärkischen Behindertengesetzes inkl. der Angelegenheiten der Leistungsentgelte für mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Sozialeinrichtungen und soziale Dienste, deren Berechnung und Festsetzung sowie deren Kontrolle auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.
    - Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen, soferne kein Bescheid zu erlassen ist.
  • Rechtliche Angelegenheiten des Steiermärkischen  Jugendwohlfahrtsgesetzes inkl. der Angelegenheiten der Leistungsentgelte für mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Sozialeinrichtungen und soziale Dienste, deren Berechnung und Festsetzung sowie deren Kontrolle auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit,
    - Angelegenheiten des Jugendwohlfahrtsbeirates ,
    - Angelegenheiten des Steiermärkischen Kinder- und Jugendanwaltes,
    - Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen, soferne kein Bescheid erlassen ist.
  • Angelegenheiten des Steiermärkischen Jugendschutzgesetzes
  • Angelegenheiten des Steiermärkischen Gewaltschutzeinrichtungsgesetzes
  • Angelegenheiten des Steiermärkischen Pflegegeldgesetzes
  • Angelegenheiten des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes mit Ausnahme der Angelegenheiten der Heimbewohneranwaltschaft .
  • Angelegenheiten des Steiermärkischen Alten-, Familien- und Heimhilfegesetzes
  • Angelegenheiten der Opferfürsorge
    - der TBC-Hilfe, des Heeresgebührengesetzes und des Zivildienstgesetzes (Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe)
    - Allgemeine Rechtsangelegenheiten wie z. B. Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Bundes und des Landes Steiermark
    - Dienstprüfungsangelegenheiten für soziale Berufe
  • Angelegenheiten des Arbeitsrechtes und des Sozialversicherungsrechtes

  • Angelegenheiten der mobilen und ambulanten Dienste im Bereich der Sozialhilfe, Pflegevorsorge, Behindertenhilfe und Jugendwohlfahrt, sowie deren Koordination und Vernetzung jeweils im Planungsbereich und Angelegenheiten im Projektstatus.
  • Angelegenheiten der Frauen-, Familien- und Mütterberatung, sofern sie nicht anderen Ressorts zugeordnet sind.
  • Psychologisch- therapeutischer Dienst.
  • Angelegenheiten der Sozialarbeit.
  • Angelegenheiten der Aus-, Fort- und Weiterbildung für soziale Berufe mit Ausnahme der Dienstprüfungsangelegenheiten.
  • Angelegenheiten und Geschäftsstelle des Jugendwohlfahrtsbeirates.
  • Angelegenheiten und Geschäftsstelle des Steirischen Senioreinnen- und Seniorenbeirats.
  • Pflegeheimgütesiegel.
  • Urlaubsaktion für Senioren, Pflegebedürftige und und Behinderte.
  • Angelegenheiten der privatrechtlichen MAßnahmen des Landes zur Hilfe in besonderen Lebenslagen im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes.
  • Angelegenheiten der Schuldnerberatung.
  • Verwertung der Möglichkeiten der Schuldnerberatung.
  • Verwertung der Möglichkeiten der Telekommunikation für den Sozialbereich.
  • Berichtswesen für den Sozialbereich.