Navigation und Service

[Alt + 0] - Zur Startseite[Alt + 1] - Zur Suche[Alt + 2] - Zur Hauptnavigation[Alt + 3] - Zur Subnavigation[Alt + 4] - Zum Inhalt[Alt + 5] - Kontakt
Sie sind hier: 

Wohnbauscheck

(Ersterwerb von Eigentumswohnungen)


 
WER BEKOMMT EINE FÖRDERUNG?
  1. Der Erstkäufer einer Wohnung, die durch einen befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes Steiermark errichtet wurde.
    Um die Förderung kann längstens bis 3 Jahre nach Erteilung der Benützungsbewilligung des Bauvorhabens angesucht werden.
  2. Ein befugter Bauträger bei Umsetzung ökologischer Maßnahmen.
 
WAS IST DER "WOHNBAUSCHECK"?

zu 1.)
Der Wohnbauscheck ist ein Förderungsdarlehen des Landes.
Die Rückzahlung erfolgt halbjährlich beginnend nach der Benützungsbewilligung oder bei früherem Bezug der Wohnung, jedoch spätestens 3 Jahre nach Erteilung der Förderungszusage.

zu 2.)
Die Förderung für einen befugten Bauträger wird in Form eines Förderbeitrages gewährt.

 
WIE UND IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?
zu 1.)
Art: Direktdarlehen des Landes
Laufzeit: knapp über 25 Jahre
Verzinsung: 3% jährlich
Das Förderungsdarlehen beträgt € 750,- je m² angemessener Nutzfläche (für einen 1 bis 4-Personenhaushalt max. 90 m², für jede weitere Person erhöht sich die Nutzfläche um 10 m²).
Bei Bauvorhaben, bei denen dem Bauträger die Zustimmung zur Errichtung ab Juli 2006 erteilt wurde, können zusätzlich für die Umsetzung ökologischer Maßnahmen max. € 150,- je m² Nutzfläche gewährt werden.
(Bei Bauvorhaben, bei denen dem Bauträger die Zustimmung zur Errichtung vor dem 17.5.2004 erteilt wurde: € 1.017,- je m² Nutzfläche bis max. € 87.207,-; kein Ökopunkte-Zuschlag möglich).

Zusatzförderung:
  • € 3.700,- zusätzlich bei 2 Kindern
  • € 7.400,- zusätzlich bei 3 oder mehr Kindern
Die Rückzahlung des Landesdarlehens beträgt halbjährlich:
1. - 5. Jahr 2% des Darlehensbetrages,
6. - 10. Jahr 2,5% des Darlehensbetrages,
11. - 15. Jahr 3% des Darlehensbetrages,
16. - 20. Jahr 3,5% des Darlehensbetrages,
21. - 25. Jahr 4% des Darlehensbetrages,
im 26. Jahr Restrate von 0,347% des Darlehensbetrages.

 

zu 2.)
Der Förderbeitrag beträgt € 5,-- pro Bonuspunkt und Quadratmeter der förderbaren Nutzfläche.

 
UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN WIRD GEFÖRDERT?

Die Wohnungen müssen von einem befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes Steiermark errichtet worden sein. Eine Zustimmung zu einem Wohnbauscheckvorhaben ist nur möglich, wenn die Gesamtbaukosten beim Verkauf aller Wohnungen laut Verkaufsprospekt (inkl. Grund, Tiefgarage udgl., sowie USt) grundsätzlich 2.900,- Euro/m² Wohnnutzfläche nicht überschreiten.
Die Nutzfläche der Wohnungen muss mindestens 30 m² und kann maximal 150 m² betragen.
Einkommensobergrenzen (netto jährlich in Euro) des Bewerbers:
bei einer Familiengröße von
1 Person: 38.600,-
2 Personen: 57.900,-
für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500,-; bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 900,- wird die Förderungshöhe jeweils um 20% verringert.

Die Beheizung von Gebäuden, die nach dem 1.6.2007 baubehördlich bewilligt werden, hat unter Verwendung erneuerbarer Energieträger zu erfolgen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Landesenergiebeauftragten möglich. In den Feinstaubsanierungsgebieten wird die Verwendung von Biomasse nach Prüfung durch den Landesenergiebeauftragten nicht zwingend vorgeschrieben.

 
WEITERE AUSKÜNFTE

Adresse:

Dietrichsteinplatz 15
8011 Graz

Telefon:

(0316) 877+DW

Informationsstelle im Erdgeschoss:

DW 3713 bzw. 3769

Öffnungszeiten der Informationsstelle:

Mo-Mi 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-13 Uhr

Formular:

in der Informationsstelle bzw. im Internet

Sie erreichen die BearbeiterInnen:

Mo-Fr 800 -1230 Uhr


Bearbeiterin:


Durchwahl:

Silvia Rechl 3726


Sekretariat:

Helga Doppler 3778


Technische Begutachtung:

Techniker:

Für die Bezirke:

Ing. Dietmar Baumann 3776 Judenburg, Knittelfeld
Dipl.-HTL-Ing. Thomas Baumgartner 3760 Liezen
Ing. Walter Dirnböck 3766 Hartberg, Mürzzuschlag
Ing. Andreas Freiberger-Tannenberg 3770 Deutschlandsberg, Graz-Umgebung (Süd)
Ing. Gerhard Haider 3751 Feldbach, Graz-Umgebung (Nord), Voitsberg
Ing. Ludwig Höhn 3745 Leibnitz, Murau
Ing. Franz Neubauer 3785 Bruck a.d.Mur, Fürstenfeld, Radkersburg
Ing. Peter Winkelbauer 4240 Leoben, Weiz
  für Graz-Stadt erfolgt eine gesonderte Zuteilung
 
  • socialbuttonssocialbuttons
    socialbuttons