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Geschossbau

Eigentumswohnung, Mietwohnung, Mietkaufwohnung


 
WER BEKOMMT EINE FÖRDERUNG?

Gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden

 
WAS WIRD GEFÖRDERT?
  • Eigentumswohnungen
  • Mietkaufwohnungen
  • Mietwohnungen
  • Sozialmietwohnungen
  • Wohnheime (Seniorenheime, Studentenheime)

 
UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN WIRD GEFÖRDERT?
  • Heranziehen von Solarenergie zur Warmwasserbereitung, ausgenommen wirtschaftlich nicht vertretbar bzw. Fernwärme oder Mikronetz mit Warmwasserversorgung ganzjährig.
    Unter Mikronetz oder Nahwärmenetz sind kleinräumige Wärmeverteilnetze zu verstehen, die zur Versorgung von mindestens drei räumlich getrennten Baukörpern, die über eine Fernwärmeleitung verbunden sind dienen und weder direkt oder indirekt mit der Errichtung von zu versorgendem Wohnraum in Verbindung stehen.
  • Die Beheizung von Gebäuden, die nach dem 1.6.2007 baubehördlich bewilligt werden, hat unter Verwendung erneuerbarer Energieträger zu erfolgen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Landesenergiebeauftragten möglich. In den Feinstaubsanierungsgebieten wird die Verwendung von Biomasse nach Prüfung durch den Landesenergiebeauftragten nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Die Heizwärmebedarf-Mindestanforderungen sind entsprechend der Kyoto II - Vereinbarung wie folgt festgelegt:
 

HWBBGF,max,3400 in kWh/m²,a

  bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2
bis Ende 2009 

65

35

ab 1.1.2010 (Niedrigenergiehaus)

45

25

ab 1.1.2012 (Superniedrigenergiehaus)

36

20

  • Energiebuchhaltung zur Evaluierung der Energiekennzahl.
  • Thermografische Prüfung nach der ersten Heizperiode im Anlassfall (z.B. bei erhöhtem Heizwärmebedarf gemäß der Energiebuchhaltung.
 
WIE WIRD GEFÖRDERT?


Fixe Annuitätenzuschüsse zu Kapitalmarktdarlehen auf der Grundlage einer Verzinsung von 6 %. Die Annuitätenzuschüsse sind mit 1 % zu verzinsen und zurückzuzahlen.

Zusätzlich werden Beiträge für ökologische Maßnahmen nach ÖKO 1 bis ÖKO 3 geleistet. Welche ökologischen Maßnahmen gefördert werden, sind in den Externe Verknüpfung Richtlinien der ökologischen Wohnbauförderung II ersichtlich.
Je Ökopunkt (max. € 10,-/m² bis max. € 250,-/m²) wird ein 30 %iger Förderungsbeitrag zusätzlich zum verbleibenden rückzahlbaren Annuitätenzuschuss geleistet.

Weiters werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt:

€ 60,--/m² für das Erreichen bzw. Unterschreiten der Vorgabe 2010 (Niedrigenergiehaus - neu)
€ 70,--/m² für das Erreichen bzw. Unterschreiten der Vorgabe 2012 (Superniedrigenergiehaus - neu)
€ 90,--/m² für Passivhaus

 
WIE ERHÄLT MAN EINE GEFÖRDERTE WOHNUNG?

Es ist eine Anmeldung bei einer Externe Verknüpfung gemeinnützigen Bauvereinigung oder eine Vormerkung im Gemeindeamt notwendig. Gewünschte Wohnungsgröße, Familiengröße und Einkommen sowie die derzeitigen Wohnverhältnisse sind anzugeben.

 
WELCHE WOHNUNGSTYPEN UNTERSCHEIDET MAN?

Eigentumswohnungen:
erhalten österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte, deren Nettoeinkommen (jährlich in Euro) folgende Grenzen nicht übersteigt:

1 Person: 34.000,-
2 Personen: 51.000,-

für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500,-.
Die Nutzfläche ist mit 90m² für 1- bis 4-Personen-Haushalte begrenzt. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnnutzfläche um je 10m², jedoch maximal auf 150m².
Eigenmittel: Grund- und Aufschließungskosten sowie auf die Baukosten der Wohnung entfallende Mehrwertsteuer. Zusätzliche Eigenmittel bei Errichtung einer Tiefgarage oder bei Überschreitung der förderbaren Gesamtbaukosten.

Mietwohnungen:
Die Alternative zur Eigentumswohnung mit Kündigungsschutz nach dem Mietrechtsgesetz und ein Eintrittsrecht mitwohnender Personen.
Einkommensobergrenzen (netto jährlich in Euro) bei Mietwohnungen:

1 Person: 34.000,-
2 Personen: 51.000,-


für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500,-.
Kosten und Förderung: Für eine Mietwohnung können Grund- und Aufschließungskosten zur Gänze oder teilweise verlangt werden oder es kann die Verzinsung dieser Kosten im Rahmen der Mietenvorschreibung verrechnet werden. Beim Auszug aus der Wohnung wird die Anzahlung rückverrechnet.
Für Mietwohnungen wird Wohnbeihilfe gewährt.

Mietkaufwohnungen:
Mit dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 wurde die Förderung von Mietkaufwohnungen eingeführt, um den Förderungswerber hinsichtlich der Umsatzsteuer beim Ankauf einer Eigentumswohnung zu entlasten.

Gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz hat der Mieter/Nutzungsberechtigte nach insgesamt zehnjähriger Mietdauer (gerechnet ab erstmaligem Bezug) einen Anspruch auf Übertragung der Mietwohnung in das Wohnungseigentum, wenn die Wohnung unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde, die Förderung noch aufrecht ist, und neben dem monatlichen Entgelt auch Eigenmittel für die Grund- und/oder Baukosten von mehr als € 60,52 je m² Nutzfläche (valorisiert) eingehoben wurden.

Sämtliche mit der Wohnung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank und dem Land Steiermark sind vom bisherigen Mieter/Nutzungsberechtigten (nun Käufer) zu übernehmen.

Sozialmietwohnungen:
Gestützt durch die Gemeinde und Zuschüsse des Landes beträgt die Miete anfangs nur ca. € 2,-/m².
Für solche Wohnungen ist keine Anzahlung zu leisten und es wird Wohnbeihilfe gewährt.

Wohnheime:
werden wie Miet- oder Mietkaufwohnungen gefördert, allerdings unter Einbeziehung der Allgemeinflächen.
Für Wohnheime kann keine Wohnbeihilfe gewährt werden.

 
WEITERE AUSKÜNFTE

Adresse:

Dietrichsteinplatz 15
8011 Graz

Telefon:

(0316) 877+DW

Informationsstelle im Erdgeschoss:

DW 3713 bzw. 3769

Öffnungszeiten der Informationsstelle:

Mo-Mi 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-13 Uhr

Weitere Auskünfte:

Bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen, Wohnungs- und Gemeindeämtern

Sie erreichen die Bearbeiter:

Mo-Fr 800 -1230 Uhr


Bearbeiter:


Durchwahl:


Mag. Stefan Bogusch

3747

Sekretariat:

Bettina Neuherz 3762

Dr. Georg Halper

3710

Sekretariat:

Gudrun Čeh-Braun 3721


Kanzlei:

Konrad Hasenrath 3786


Finanzen und Geschossbauförderung:

Johanna Heschl 3771 Geschossbauförderung,
Programmevidenz,
Sonderwohnbauprogramm SOP 1983
Gabriela Holzmann 3724 Geschossbaufinanzierung
und Auszahlung: A - H
Andrea Kleindienst 3727 Geschossbaufinanzierung
und Auszahlung: G, I - N, T - Z
Erika Florian 3775 Geschossbaufinanzierung
und Auszahlung: O - St


Technische Begutachtung:

Techniker:

Für die Bezirke:

Ing. Dietmar Baumann 3776 Judenburg, Knittelfeld
Dipl.-HTL-Ing. Thomas Baumgartner 3760 Liezen
Ing. Walter Dirnböck 3766 Hartberg, Mürzzuschlag
Ing. Andreas Freiberger-Tannenberg 3770 Deutschlandsberg, Graz-Umgebung (Süd)
Ing. Gerhard Haider 3751 Feldbach, Graz-Umgebung (Nord), Voitsberg
Ing. Ludwig Höhn 3745 Leibnitz, Murau
Ing. Franz Neubauer 3785 Bruck a.d.Mur, Fürstenfeld, Radkersburg
Ing. Peter Winkelbauer 4240 Leoben, Weiz
  für Graz-Stadt erfolgt eine gesonderte Zuteilung
 
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