Geschossbau
Eigentumswohnung, Mietwohnung, Mietkaufwohnung
- Eigentumswohnungen
- Mietkaufwohnungen
- Mietwohnungen
- Sozialmietwohnungen
- Wohnheime (Seniorenheime, Studentenheime)
- Heranziehen von Solarenergie zur Warmwasserbereitung, ausgenommen wirtschaftlich nicht vertretbar bzw. Fernwärme oder Mikronetz mit Warmwasserversorgung ganzjährig.
Unter Mikronetz oder Nahwärmenetz sind kleinräumige Wärmeverteilnetze zu verstehen, die zur Versorgung von mindestens drei räumlich getrennten Baukörpern, die über eine Fernwärmeleitung verbunden sind dienen und weder direkt oder indirekt mit der Errichtung von zu versorgendem Wohnraum in Verbindung stehen. - Die Beheizung von Gebäuden, die nach dem 1.6.2007 baubehördlich bewilligt werden, hat unter Verwendung erneuerbarer Energieträger zu erfolgen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Landesenergiebeauftragten möglich. In den Feinstaubsanierungsgebieten wird die Verwendung von Biomasse nach Prüfung durch den Landesenergiebeauftragten nicht zwingend vorgeschrieben.
- Die Heizwärmebedarf-Mindestanforderungen sind entsprechend der Kyoto II - Vereinbarung wie folgt festgelegt:
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HWBBGF,max,3400 in kWh/m²,a |
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| bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 | bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 | |
| bis Ende 2009 |
65 |
35 |
| ab 1.1.2010 (Niedrigenergiehaus) |
45 |
25 |
| ab 1.1.2012 (Superniedrigenergiehaus) |
36 |
20 |
- Energiebuchhaltung zur Evaluierung der Energiekennzahl.
- Thermografische Prüfung nach der ersten Heizperiode im Anlassfall (z.B. bei erhöhtem Heizwärmebedarf gemäß der Energiebuchhaltung.
Fixe Annuitätenzuschüsse zu Kapitalmarktdarlehen auf der Grundlage einer Verzinsung von 6 %. Die Annuitätenzuschüsse sind mit 1 % zu verzinsen und zurückzuzahlen.
Zusätzlich werden Beiträge für ökologische Maßnahmen nach ÖKO 1 bis ÖKO 3 geleistet. Welche ökologischen Maßnahmen gefördert werden, sind in den
Richtlinien der ökologischen Wohnbauförderung II ersichtlich.
Je Ökopunkt (max. € 10,-/m² bis max. € 250,-/m²) wird ein 30 %iger Förderungsbeitrag zusätzlich zum verbleibenden rückzahlbaren Annuitätenzuschuss geleistet.
Weiters werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt:
€ 60,--/m² für das Erreichen bzw. Unterschreiten der Vorgabe 2010 (Niedrigenergiehaus - neu)
€ 70,--/m² für das Erreichen bzw. Unterschreiten der Vorgabe 2012 (Superniedrigenergiehaus - neu)
€ 90,--/m² für Passivhaus
Es ist eine Anmeldung bei einer
gemeinnützigen Bauvereinigung oder eine Vormerkung im Gemeindeamt notwendig. Gewünschte Wohnungsgröße, Familiengröße und Einkommen sowie die derzeitigen Wohnverhältnisse sind anzugeben.Eigentumswohnungen:
erhalten österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte, deren Nettoeinkommen (jährlich in Euro) folgende Grenzen nicht übersteigt:
| 1 Person: | 34.000,- |
| 2 Personen: | 51.000,- |
für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500,-.
Die Nutzfläche ist mit 90m² für 1- bis 4-Personen-Haushalte begrenzt. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnnutzfläche um je 10m², jedoch maximal auf 150m².
Eigenmittel: Grund- und Aufschließungskosten sowie auf die Baukosten der Wohnung entfallende Mehrwertsteuer. Zusätzliche Eigenmittel bei Errichtung einer Tiefgarage oder bei Überschreitung der förderbaren Gesamtbaukosten.
Mietwohnungen:
Die Alternative zur Eigentumswohnung mit Kündigungsschutz nach dem Mietrechtsgesetz und ein Eintrittsrecht mitwohnender Personen.
Einkommensobergrenzen (netto jährlich in Euro) bei Mietwohnungen:
| 1 Person: | 34.000,- |
| 2 Personen: | 51.000,- |
für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500,-.
Kosten und Förderung: Für eine Mietwohnung können Grund- und Aufschließungskosten zur Gänze oder teilweise verlangt werden oder es kann die Verzinsung dieser Kosten im Rahmen der Mietenvorschreibung verrechnet werden. Beim Auszug aus der Wohnung wird die Anzahlung rückverrechnet.
Für Mietwohnungen wird Wohnbeihilfe gewährt.
Mietkaufwohnungen:
Mit dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 wurde die Förderung von Mietkaufwohnungen eingeführt, um den Förderungswerber hinsichtlich der Umsatzsteuer beim Ankauf einer Eigentumswohnung zu entlasten.
Gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz hat der Mieter/Nutzungsberechtigte nach insgesamt zehnjähriger Mietdauer (gerechnet ab erstmaligem Bezug) einen Anspruch auf Übertragung der Mietwohnung in das Wohnungseigentum, wenn die Wohnung unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde, die Förderung noch aufrecht ist, und neben dem monatlichen Entgelt auch Eigenmittel für die Grund- und/oder Baukosten von mehr als € 60,52 je m² Nutzfläche (valorisiert) eingehoben wurden.
Sämtliche mit der Wohnung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank und dem Land Steiermark sind vom bisherigen Mieter/Nutzungsberechtigten (nun Käufer) zu übernehmen.
Sozialmietwohnungen:
Gestützt durch die Gemeinde und Zuschüsse des Landes beträgt die Miete anfangs nur ca. € 2,-/m².
Für solche Wohnungen ist keine Anzahlung zu leisten und es wird Wohnbeihilfe gewährt.
Wohnheime:
werden wie Miet- oder Mietkaufwohnungen gefördert, allerdings unter Einbeziehung der Allgemeinflächen.
Für Wohnheime kann keine Wohnbeihilfe gewährt werden.
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Adresse: |
Dietrichsteinplatz 15 8011 Graz |
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Telefon: |
(0316) 877+DW | |
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Informationsstelle im Erdgeschoss: |
DW 3713 bzw. 3769 | |
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Öffnungszeiten der Informationsstelle: |
Mo-Mi 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-13 Uhr | |
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Weitere Auskünfte: |
Bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen, Wohnungs- und Gemeindeämtern | |
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Sie erreichen die Bearbeiter: |
Mo-Fr 800 -1230 Uhr | |
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Mag. Stefan Bogusch |
3747 |
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Sekretariat: |
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| Bettina Neuherz | 3762 | |
Dr. Georg Halper |
3710 |
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Sekretariat: |
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| Gudrun Čeh-Braun | 3721 | |
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| Konrad Hasenrath | 3786 | |
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| Johanna Heschl | 3771 | Geschossbauförderung, Programmevidenz, Sonderwohnbauprogramm SOP 1983 |
| Gabriela Holzmann | 3724 | Geschossbaufinanzierung und Auszahlung: A - H |
| Andrea Kleindienst | 3727 | Geschossbaufinanzierung und Auszahlung: G, I - N, T - Z |
| Erika Florian | 3775 | Geschossbaufinanzierung und Auszahlung: O - St |
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Techniker: |
Für die Bezirke: |
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| Ing. Dietmar Baumann | 3776 | Judenburg, Knittelfeld |
| Dipl.-HTL-Ing. Thomas Baumgartner | 3760 | Liezen |
| Ing. Walter Dirnböck | 3766 | Hartberg, Mürzzuschlag |
| Ing. Andreas Freiberger-Tannenberg | 3770 | Deutschlandsberg, Graz-Umgebung (Süd) |
| Ing. Gerhard Haider | 3751 | Feldbach, Graz-Umgebung (Nord), Voitsberg |
| Ing. Ludwig Höhn | 3745 | Leibnitz, Murau |
| Ing. Franz Neubauer | 3785 | Bruck a.d.Mur, Fürstenfeld, Radkersburg |
| Ing. Peter Winkelbauer | 4240 | Leoben, Weiz |
| für Graz-Stadt erfolgt eine gesonderte Zuteilung | ||



