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Jungfamilienförderung

Hausstandsgründung von Jungfamilien und Gleichgestellten


WANN SPRICHT MAN VON EINER "JUNGFAMILIE"

Als Jungfamilien gelten Ehepartner, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch unverheiratete Partner und AlleinerhalterInnen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind, werden als Jungfamilie eingestuft. Schwerbehinderte (mind. 80% Erwerbsminderung), wenn sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Familien mit drei oder mehr Kindern und Familien mit einem behinderten Kind im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 sind Jungfamilien gleichgestellt.

 
WAS WIRD GEFÖRDERT?

Hausstandsgründungen, die noch nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Als Wohnungserwerb von Jungfamilien gilt der Erwerb der erforderlichen Wohnräume und der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände.

 
UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN WIRD GEFÖRDERT?
  • Ansuchen innerhalb eines Jahres nach Hausstandsgründung.
  • Vorliegen der Österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
    Förderungswerber müssen österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt sein (das sind Angehörige aller EU-Länder samt den aufenthaltsberechtigten Familienmitgliedern, sowie Staatsangehörige der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, oder Personen mit behördlich festgestellter Flüchtlingseigenschaft).
 
WIE UND IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?

Zinsenzuschuss des Landes von 5% auf Kredite in der Höhe bis € 22.500,-


Laufzeit
5 Jahre
€ 7.500,-
(Gesamt-ZZ: € 1.069,--)
für nicht geförderte Eigentumswohnungen, Baukostenzuschüsse für Neubau oder Mietwohnung,
Neu-, Zu- oder Umbau eines Eigenheimes oder einer Wohnung und Einrichtungsgegenstände.
Laufzeit
10 Jahre
€ 15.000,-
(Gesamt-ZZ: € 4.244,--)
für den Ersterwerb einer geförderten Eigentumswohnung oder Miet(kauf)wohnung und Wohnbauscheck-Wohnung und Einrichtungsgegenstände.
€ 22.500,-
(Gesamt-ZZ: € 6.366,--)
für den Kauf eines nicht geförderten Eigenheimes und Einrichtungsgegenstände.
 
WEITERE AUSKÜNFTE

Adresse:

Dietrichsteinplatz 15
8011 Graz

Telefon:

(0316) 877+DW

Informationsstelle im Erdgeschoss:

DW 3713 bzw. 3769

Öffnungszeiten der Informationsstelle:

Mo-Mi 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-13 Uhr

Sie erreichen die BearbeiterInnen:

Mo-Fr 800 -1230 Uhr


Referatsleiter:


Durchwahl:


Zuständigkeit:

Rudolf Hofer 3753


BearbeiterInnen:

Brigitta Schauer 3754 A - J
Thomas Gigerl 3764 K, L, Schi - Z
Rudolf Hofer 3753 Ma - Sche


Sekretariat:

Susanne Kopcic 3759 A - Z
 
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