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Kreis- und Bezirksbehörden (bis 1925)

Kreisämter und Kreisregierungen

1748 wurden im Zuge der theresianischen Verwaltungsreformen für die damalige Steiermark fünf Kreisämter (Graz, Bruck, Judenburg, Cilli, Marburg) geschaffen, die als staatliche Mittelbehörde mit weitreichenden Verwaltungsaufgaben betraut wurden (Beaufsichtigung der Grundherrschaften, Gesundheitswesen, öffentliche Ordnung, Schulwesen, Einquartierungen von Truppen etc.). Material dieser Behörde hat sich aber erst seit etwa 1780/1800 erhalten.

Im Zuge der Reformen von 1848 wurden diese Behörden nun unter der Bezeichnung Kreisregierung auf die Sitze Graz, Marburg und Bruck reduziert, die durch die Einrichtung der Bezirksverwaltung aber entbehrlich und schlußendlich 1859/60 aufgehoben wurden.

 
"Bezirksbehörden" (bis 1925)

In den 1770er Jahren wurde die Steiermark in sogenannte Werbbezirke eingeteilt. Dabei wurden der Verwaltung derjenigen Grundherrschaft, die innerhalb eines solchen Bezirkes am wichtigsten erschien, verschiedene staatliche Agenden zugeteilt (anfänglich vor allem Rekrutierungswesen); bald wurde diese Behörde, deren Kompetenzen sich stetig erweiterten, Bezirksobrigkeit genannt. Das Material hat sich bis auf wenige Ausnahmen (etwa Freienstein, Massenberg, Kaisersberg, St. Lambrecht/Neumarkt) eher nur sehr unvollständig erhalten.

1848 wurde die Verwaltung von der Rechtssprechung getrennt und neben den Bezirksgerichten die Bezirkshauptmannschaften als staatliche Mittelbehörde eingerichtet. 1854 wurde jedoch politische Verwaltung auf Bezirksebene wieder mit der Justiz vereinigt, und es entstanden die sogenannten (gemischten) Bezirksämter, die ab 1859/60 auch die Aufgaben der aufgelassenen Kreisregierungen übernehmen mußten. In Folge der Dezembergesetze wurde 1868 die Rechtssprechungen allerdings von den politischen Agenden getrennt, und so wurden wiederum Bezirkshauptmannschaften eingerichtet, die zwar im Laufe der Zeit manche Veränderungen erfahren haben, im wesentlichen in dieser Form aber bis heute bestehen. Das Material zu den Bezirkshauptmannschaften bzw. -ämtern ist unterschiedlich erhalten, als Findbehelfe dienen vor allem die jährlich angelegten Protokollbücher und Indices.

 
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