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Förderung für die Errichtung und Komplettierung von Schutzräumen

Das Land Steiermark leistet bei Wohnhäusern Zuschüsse (nicht rückzahlbar) für die
  • Errichtung von Schutzräumen (Grundschutz)
  • Errichtung von funktionsfähigen Schutzräumen
  • Komplettierung von Schutzräumen (Grundschutz) zu funktionsfähigen Schutzräumen

Erfordernisse für den "Grundschutz" gemäß § 52 des Steiermärkischen Baugesetzes:
Trümmersicherheit, Rohreinbauteile, Sandfilterkasten, Schutzraumtüre, Fluchtausgang bei mehr als zwei Geschossen.

Erfordernisse für funktionsfähige Schutzräume:
Zusätzlich zum Grundschutz: Luftventilator, Rohrabschlussventile, Sandfilter einschließlich Filterrost und Sand.


Höhe der Zuschüsse:
(in Euro)
  1. Eigenheim
  1.090,- je Eigenheim für den Grundschutz
1.453,- je Eigenheim für den Grundschutz und Herstellung der Funktionsfähigkeit des Schutzraumes
363,-

je Eigenheim für die Komplettierung (Herstellung der Funktionsfähigkeit) eines bestehenden Schutzraumes

2. Mehrfamilienwohnhaus einschließlich "Wohnbauscheck"-Bauvorhaben und Wohnheimen (3 Heimplätze = 1 Wohnung) (ohne geförderten "Geschosswohnbau")
  727,- je Wohnung für den Grundschutz
945,-

je Wohnung für den Grundschutz und Herstellung der Funktionsfähigkeit des Schutzraumes

3. Komplettierung bestehender Schutzräume in geförderten oder nicht geförderten Mehrfamilienwohnhäusern und Wohnheimen (3 Heimplätze = 1 Wohnung)
  218,- je Wohnung (höchstens jedoch 50 % der nachgewiesenen Kosten einschließlich USt).

Ansuchen formlos an die Abteilung Wohnbauförderung mit Rechnung und Bestätigung der ausführenden Firmen, Datum der Baubewilligung sowie Konto des Geldinstitutes.

Bearbeiterin: Sabine Lenz (0316)877DW3767
 
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