Förderung für die Errichtung und Komplettierung von Schutzräumen
Das Land Steiermark leistet bei Wohnhäusern Zuschüsse (nicht rückzahlbar) für die
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| Erfordernisse für den "Grundschutz" gemäß § 52 des Steiermärkischen Baugesetzes: Trümmersicherheit, Rohreinbauteile, Sandfilterkasten, Schutzraumtüre, Fluchtausgang bei mehr als zwei Geschossen. |
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| Erfordernisse für funktionsfähige Schutzräume: Zusätzlich zum Grundschutz: Luftventilator, Rohrabschlussventile, Sandfilter einschließlich Filterrost und Sand. |
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| Höhe der Zuschüsse: (in Euro) |
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| 1. | Eigenheim | ||
| 1.090,- | je Eigenheim für den Grundschutz | ||
| 1.453,- | je Eigenheim für den Grundschutz und Herstellung der Funktionsfähigkeit des Schutzraumes | ||
| 363,- |
je Eigenheim für die Komplettierung (Herstellung der Funktionsfähigkeit) eines bestehenden Schutzraumes |
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| 2. | Mehrfamilienwohnhaus einschließlich "Wohnbauscheck"-Bauvorhaben und Wohnheimen (3 Heimplätze = 1 Wohnung) (ohne geförderten "Geschosswohnbau") | ||
| 727,- | je Wohnung für den Grundschutz | ||
| 945,- |
je Wohnung für den Grundschutz und Herstellung der Funktionsfähigkeit des Schutzraumes |
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| 3. | Komplettierung bestehender Schutzräume in geförderten oder nicht geförderten Mehrfamilienwohnhäusern und Wohnheimen (3 Heimplätze = 1 Wohnung) | ||
| 218,- | je Wohnung (höchstens jedoch 50 % der nachgewiesenen Kosten einschließlich USt). | ||
Ansuchen formlos an die Abteilung Wohnbauförderung mit Rechnung und Bestätigung der ausführenden Firmen, Datum der Baubewilligung sowie Konto des Geldinstitutes. |
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Bearbeiterin: Sabine Lenz (0316)877DW3767 |
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