Volksanwaltschaft
Der Fachabteilung 1A Organisation obliegt die Information über die Kontaktaufnahme mit der Volksanwaltschaft.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Martina Reiter (Tel.: 0316/877-2380) zur Verfügung.
Unsere Bundesverfassung hat der Volksanwaltschaft die Aufgabe übertragen, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen.
Sie übt also eine öffentliche Kontrolle im Dienste von Rechtsstaat und Demokratie aus. Auf diese Weise wird die politische Kontrolle (durch die gesetzgebenden Körperschaften), die rechtliche Kontrolle (durch Oberbehörden, Aufsichtsbehörden, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und unabhängige Verwaltungssenate) und die finanzielle Kontrolle (durch den Rechnungshof) ergänzt.
Die Volksanwaltschaft ist nach der Verfassung unabhängig. Sie urteilt ausschließlich nach Grundsätzen des Rechts und den Geboten einer fairen, bürgerfreundlichen und wirksamen Verwaltung des Staates.
Durch ihre Prüfverfahren soll zunächst eine Hilfestellung für jene Menschen geboten werden, die eine mangelhafte oder ungerechte Vorgangsweise von Behörden vermuten. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Volksanwaltschaft, durch ihre Kontrolle die Qualität der Verwaltung in unserem Staat zu verbessern.
Ebenso obliegt der Volksanwaltschaft die Mitwirkung an der Erledigung der an den Nationalrat gerichteten Petitionen und Bürgerinitiativen.
Die Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft beziehen sich nicht nur auf den Gesetzesvollzug, sondern auch auf die Auswirkungen der Gesetze. Durch ihre Anregungen an den Gesetzgeber (Nationalrat, Landtage) leistet die Volksanwaltschaft auch ihren Beitrag zur Weiterentwicklung des Rechts.




