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Nationale und internationale Relevanz

Bund/Bundesländerkooperation

 

Forschung, Technologie und Innovation sind seit dem Europäischen Rat von Lissabon vom März 2000 zentrale Politikfelder für die weitere wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Europas geworden. Die Initiative zur Schaffung eines Europäischen Forschungsraumes, die Vorbereitung des neuen EU-Rahmenprogramms (2002-2006) für Forschung und technologische Entwicklung und die Erweiterung der Europäischen Union stellen dabei enorme Herausforderungen an die nationale Politik. Von Bedeutung für die Bund/Bundesländer-Kooperation NEU ist zudem eine im Oktober 2001 erschienene Mitteilung der Europäischen Kommission, die sich mit der „regionalen Dimension des Europäischen Forschungsraums“ beschäftigt.
Um mit diesen raschen und umfassenden Veränderungsprozessen im europäischen und internationalen Kontext Schritt zu halten, sind auch in Österreich erhebliche Veränderungen des Forschungs- und Innovationssystems erforderlich.

Externe Verknüpfung Europäische Kommission: Europäischer Forschungsraum...

Zur forschungs- und technologiepolitischen Beratung der Bundesregierung wurde mit der Novellierung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes (FTFG 2000) ein unabhängiger „Rat für Forschung und Technologieentwicklung“ mit Experten aus Wissenschaft und Industrie eingerichtet. Zu seinen zentralen Aufgaben zählen vor allem die Erarbeitung einer langfristigen Strategie für Forschung und Technologieentwicklung, Empfehlungen für Schwerpunktprogramme der Forschungsförderung, die laufende Überprüfung empfohlener Umsetzungsschritte sowie die Beratung zur Stärkung der österreichischen Position in der internationalen FTE-Kooperation.

Externe Verknüpfung Austrian Council: Rat für Forschungs- und Technologieentwicklung...

Ein wesentliches strategisches Element der Forschungs- und Technologiepolitik beinhaltet der Beschluss des Europäische Rats von Göteborg vom Juni 2001 für eine europa­weite Strategie für nachhaltige Entwicklung.

 
Ziele der österreichischen Forschungspolitik

Die Bundesregierung hat auf diese politischen Herausforderungen u. a. in zweierlei Hinsicht reagiert:

  • mit einer Nachhaltigkeitsstrategie für Österreich, basierend auf den Vorgaben des Rates von Göteborg sowie
  • mit der Anhebung der Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2005 auf 2,5 % des BIP als Zielvorgabe.

Vorrangige Ziele der österreichischen Forschungspolitik, die für die Bund/Bundesländer-Kooperation Bedeutung besitzen, sind:

  • Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Innovationssystems,
  • Einrichtung thematischer, nationaler Forschungsprogramme komplementär zu laufenden und neuen EU-Programmen,
  • Förderung der Kooperation von innovativen Unternehmen mit Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen.

Wesentliche Informationen sind unter Externe Verknüpfung CORDIS - Forschung und Entwicklung in Österreich abrufbar.

 
Hebung der Forschungsquote
 

In der „Erklärung der Bundesregierung zu aktuellen Fragen der Forschungs- und Technologiepolitik", die vom Ministerrat am 11. Juli 2000 beschlossen wurde, wird unter anderem festgehalten:

„Zur Hebung der Forschungsquote in den Ländern ist die Bund/-Bundesländer-Kooperation auf eine neue Basis zu stellen.“

Die Neustrukturierung dieses föderalen Kooperationsmodells trägt zur stärkeren Vernetzung der Forschungsanstrengungen von Bund und Ländern und zur Hebung der Forschungsquote in Österreich bei. Durch die thematische Neuorientierung dieser Forschungskooperation werden bisher unausgeschöpfte Potentiale der Partner mobilisiert; durch die gezielte Bündelung von Forschungsfinanzierungsmitteln von Bund, Ländern und sonstigen Finanzierungspartnern wird ein Beitrag zur Erhöhung der Effizienz und Effektivität der eingesetzten finanziellen Mittel geleistet.

Die Landeshauptmännerkonferenz hat in ihrem Beschluss vom 23. Oktober 2001 als politische Zielsetzung für die Neuorientierung der Bund/- Bundesländer-Kooperation NEU in den Bereichen Forschung, Technologie und Innovation die „Nachhaltige Entwicklung“ als Zielsetzung bestimmt.

 
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