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BEP

Vertragsnaturschutz ist eine Zauberformel, um wertvolle Biotope zu erhalten: Durch ein Miteinander von Bauer und amtlichem Naturschutz wird die Erhaltung ökologisch wertvoller Flächen sichergestellt. Dabei soll dem Landwirt der ökologische Wert seiner Wiesen und Weiden bewußt sein, damit er diese Flächen mit Fördermitteln des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aus eigenem Interesse erhält.

Biotop Erhaltungs- und Förderungs-Programm
BEP

Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 1987 von der Fachstelle Naturschutz beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 13C, gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern das Biotop-Erhaltungs- und Förderungs-Programm eingerichtet. Beim BEP handelt es sich um ein für das Bundesland Steiermark spezifisches Naturschutz-Förderprogramm. Ziel dieses Programmes ist

die Erhaltung wertvoller extensiv bewirtschafteter Wiesenflächen,

das sind Wiesen, die nicht gedüngt und 1-2 x pro Jahr gemäht werden. Im Rahmen der Förderung erfolgt eine Leistungsabgeltung bzw. ein teilweiser finanzieller Ersatz von Ertragsentgang durch die Einhaltung verschiedener Auflagen.

 
Wozu extensive Bewirtschaftung?
Zahlreiche Pflanzen- und Tierarten sind auf extensiv bewirtschaftete Wiesenflächen angewiesen. Viele Pflanzenarten können nur in ungedüngten Wiesen überleben. Bei Nährstoffzufuhr verschwinden sie, da sie sich gegen Gräser und Kräuter, die durch Düngung gefördert werden, nicht durchsetzen können. Die Vielfalt geht ebenso verloren, wenn die Wiesen zu oft gemäht werden. Durch zu frühe Mahd können beispielsweise die Samen manch seltener, gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Arten nicht ausreifen und sich somit nicht vermehren. Übrig bleiben jene Arten, die sich auf mehrmaliges Mähen einstellen und eine schnelle Samenproduktion aufweisen. Die bunte Vielfalt von Gräsern und Kräutern muß dann einem eintönigen Pflanzenbestand weichen. Aber auch Tiere, die auf ein reichhaltiges Kräuterangebot angewiesen sind, verschwinden in der Folge.

Artenreiche Wiesen dienen aber auch als Reservoir für Heil- und Gewürzkräuter. Sie liefern gesundes Heu für Vieh, aber auch wertvolle Kräuter für uns Menschen. Artenreiche, insbesondere magere Wiesen festigen zudem das Erdreich auf Hängen. Durch unterschiedliche Bewurzelungstiefe und -intensität von Gräsern und Kräutern festigen sie den Boden und verhindern somit Rutschungen und Abschwemmungen.
 
Wer kann beim BEP mitmachen bzw. welche Flächen sind geeignet?
Grundeigentümer, Pächter oder Bewirtschafter von Wiesen- und Weideflächen, Trockenrasen, Halbtrockenrasen, Magerstandorten, Hutweiden und Feuchtwiesen mit verschiedenen Landschaftselementen (Einzelbäume, Flurgehölze, Hecken usw...) können einen Antrag stellen. Wiesen- und Weideflächen, die eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungsraum für geschützte Tiere aufweisen, werden ebenso ins Programm aufgenommen wie floristisch interessante Streuobstwiesen, die ungedüngt und artenreich sind. An dieser Stelle sei auch auf die Möglichkeiten der Förderung von naturschutzrelevanten Flächen durch EU-Landwirtschaftsprogramme (ÖPUL: Kleinräumige erhaltenswerte Strukturen WS; Kleinschlägigkeit auf Ackerflächen KS;  Pflege ökologisch wertvoller Flächen WF; Neuanlegung von Landschaftselementen K; Naturschutzplan NP) verwiesen.
 
Wo gibt es das Antragsformular und wie erfolgt die Aufnahme ins Programm?

Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden. Die Formulare liegen sowohl in den Bezirkskammern als auch in den Bezirkshauptmannschaften (Naturschutzreferat) und beim Naturschutzsachverständigen in den Baubezirksleitungen auf. Die Anträge sind ausgefüllt bis zum 28. Februar des folgenden Jahres an die im Formular angeführten Sachbearbeiter zurückzuschicken. Die Adressen der Sachbearbeiter für die jeweiligen Bezirke findet man auf der letzten Seite des Antragsformulares. Nach dem 28. Februar eingebrachte Anträge werden erst im Folgejahr wirksam.

Die Bauern verpflichten sich mit der Unterzeichnung des BEP-Formulares, das gleichzeitig als Vertrag gilt, für die unter Vertrag genommenen Flächen aus ökologischer Sicht sinnvolle und notwendige Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten, wie z.B.:

  • jährlich einmalige bzw. zweimalige spätere Mahd
  • Erhaltung oder Anlage von Feldrainen oder Flurgehölzen
  • Verzicht auf jegliche Düngung
  • Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel
  • Verzicht auf Beweidung (von Weichböden)
  • Verzicht auf intensive Teichbewirtschaftung
  • Verzicht auf Entsteinung
  • Verzicht auf Geländekorrektur
  • Verzicht auf Entwässerung
  • Verzicht auf Aufforstung
  • Entfernung von Mähgut
  • Ausweisung von Pufferzonen (mit Verzicht auf jegliche Düngung und Einsatz von Pflanzenschutzmittel)
  • Auszäunen

Die Art der flächenbezogenen Auflagen wird durch den Sachbearbeiter individuell für jede Vertragsfläche festgelegt und im Vertrag vermerkt.

Für eine Aufnahme ins Programm muß die Größe der Fläche mindestens 0,3 ha betragen und darf 3 ha nicht überschreiten. Ausnahmen können bei besonders wertvollen Biotopen genehmigt werden. Die Laufzeit für die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen im Biotoperhaltungsprogramm betragen wahlweise 4 oder 6 Jahre.

 
Wie erfolgt die Bewertung?
Die entsprechenden Flächen werden durch naturkundlich ausgebildete Sachbearbeiter begutachtet und anschließend nach einem Punktesystem bewertet.

1. NATURSCHUTZ-wert ausgezeichnet

6 P. 5 P.
groß

4 P. 3 P.
mäßig

2 P. 1 P.
2. Notwendige Bearbeitung händisch

6 P. 5 P.
maschinell

4 P. 3 P. 2 P.

nicht

0 P. 

3. Zeitliche Bindung

6 Jahre

6 P.

4 Jahre

3 P.

4. Zusatzpunkte      
Gesamtsumme      

Prämienvoraussetzung sind mindestens 12 Punkte. Maximal können 18 Punkte (ohne Zusatzpunkte) vergeben werden.
Der Punktesatz beträgt pro ha € 22,00 (ATS 300,--)
 
Wie geht´s weiter?

Der Einstieg in die vertragliche Bindung basiert prinzipiell auf Freiwilligkeit des teilnehmenden Landwirtes. Der Vertrag ist bindend für beide Seiten, kann jedoch bei plausibler Begründung (z. B. Kündigung der Pacht, Nichtbefolgen der Bewirtschaftungsauflagen usw.) von beiden Seiten innerhalb des Vertragszeitraumes gekündigt werden. Ist eine Fläche ins BEP aufgenommen worden, wird sie mit einer Biotoptafel gekennzeichnet. Auf diese Weise wird darauf hingewiesen, daß diese Fläche naturnah bewirtschaftet wird und zur Erhaltung der Artenvielfalt beiträgt. Diese Biotop-Flächen und die Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen werden während der Laufzeit stichprobenartig kontrolliert.

Im Jahre 1996 waren insgesamt 1.254 Landwirte am Biotop-Erhaltungs-Programm im Land Steiermark beteiligt, wobei 310 Neuanträge zu verzeichnen waren.

Im Jahr 1997 konnten 1.193 BEP-Anträge im Biotop-Erhaltungs-Programm berücksichtigt werden. Davon waren 35 Neuanträge für das Jahr.

Im Jahr 1998 wurde das 10-jährige Bestandesjubiläum des für das Bundesland Steiermark landesspezifischen Extensiv-Grünland-Förderprogrammes BEP gefeiert. Dazu erschien eine Ausgabe des "Naturschutzbriefes" (Hrsgb. Landesgruppe Steiermark des ÖNB) mit dem Schwerpunktthema BEP.

 

 
Wiesentypen

Konkrete Beispiele für vertragsfähige, extensiv bewirtschaftete Wiesentypen im BEP sind:

Magerwiesen
sind die mit Abstand reichsten Lebensräume (=Biotope) unserer Heimat. Man erkennt sie leicht am charakteristischen Graubraun, das vom Spätherbst bis weit ins Frühjahr das Wiesenbild beherrscht. Aufgrund der Langsamwüchsigkeit der Magerwiesenpflanzen erscheint die Fläche immer schütterer als umgebende Fettwiesen. Viele der hier vorkommenden Pflanzen sind auffällig hartblättrig, teilweise behaart und bilden an den Boden anliegende Rosetten. Sie passen sich der Nährstoffarmut des Standortes an. Weit verbreitete Arten der Fettwiesen, die viel Dünger lieben, wie z.B. Löwenzahn, Scharfer Hahnenfuß, Kerbel und Bärenklau, fehlen. Magerwiesen sind, da sie anthropogen (=durch menschlichen Einfluß bedingt) entstanden sind, auf die Weiterführung der traditionellen Bewirtschaftung angewiesen. Sie entstehen bei lange andauerndem Nährstoffentzug durch Mahd oder Weide. Bei Aufgabe dieser Bewirtschaftung wandeln sie sich letztendlich wieder in Wälder um.

Trocken- und Halbtrockenrasen
Sie umfassen eine bunte Mischung verschiedener lokaler Wiesentypen. Trockenrasen findet man auf regelmäßig austrocknenden, besonders warmen und nährstoffarmen Standorten. Halbtrockenrasen sind auf zumindest zeitweilig trockenen Standorten zu finden. Sie sind sehr artenreich und weisen mitunter einige Orchideenarten auf. Beide Rasen sind ungedüngte, einschürige Wiesen auf meist steilen, maschinell schwer bearbeitbaren Hängen oder kleinflächigen Terrassenböschungen. Beide sind stark gefährdet durch Intensivierung, Aufforstung sowie durch Verbauung dieser Flächen.

Feuchtwiesen
zeichnen sich durch dichtes Pflanzenwachstum und satte grüne Farben aus. Je feuchter es wird, desto mehr Sauergräser kommen hier vor. Diese Wiesen sind zweischürig und werden von Gräsern beherrscht.

Sumpfwiesen (Streuwiesen)
entstehen auf periodisch überschwemmten Standorten. Es herrschen Sauergräser vor. Kalkreiche Sumpfwiesen sind sehr artenreich mit Sauergräsern, Wollgras, Sibirischer Schwertlilie und Lungenenzian. Sie werden einmal im Herbst (Ende September) gemäht. Das Schnittgut wird u. a. zum Einstreuen im Stall verwendet.

Fettwiesen
treten auf gut mit Wasser und Nährstoffen versorgten Böden auf. Diese Wiesen sind 2-(3)- schürig. Mit zunehmender Düngung und Mahdhäufigkeit nimmt die Artenzahl rapide ab.

Hutweiden
sind ertragsschwache (nicht eingefriedete) beweidete Flächen. Sie dürften zu unseren ältesten wiesenartigen Flächen überhaupt gehören. Entstanden sind sie überall dort, wo eine Ackernutzung nicht möglich war. Das markanteste Gehölz dieser Weiden ist der Wacholder. Er gilt als Charakterart von erst in jüngster Zeit aufgegebenen Hutweiden.

 


 

 
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