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Natura 2000 - Hochlagen der südöstlichen Schladminger Tauern

  • Externe Verknüpfung Karte im Digitalen Atlas (GIS Steiermark)

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    GEBIETSBESCHREIBUNG

    (Fauna-Flora Habitat-Gebiet)

    mittlere Seehöhe 2000 m

    Die Niederen Tauern, die sich als Teil der österreichischen Zentralalpen zwischen dem steirischen Ennstal im Norden und der Murparalleltalung bzw. dem Murtal im Süden erheben, können in zwei Abschnitte unterteilt werden: die Schladminger Tauern mit der höchsten Erhebung, dem Hochgolling, im Westen und die deutlich an Höhe zurückbleibenden Wölzer, Rottenmanner, Triebener Tauern und Seckauer Alpen im Osten.

    Als repräsentativ für die Landschaft des Westteiles wird der Südabfall der Schladminger Tauern zwischen dem Roteck (2742m) im Westen und dem Gebiet um den Sölkpaß im Osten ausgewiesen. Mit dieser Ausweisung wird ein Höhengradient zwischen der hochmontanen und der alpinen Stufe abgedeckt.

    Geologisch zählen die Niederen Tauern zum Altkristallin, wobei im Westen Glimmerschiefer und im Osten Gneise und Granite dominieren.

In diese sauren Gesteine sind aber auch kleinflächig Kalkmarmore und Amphibolite eingelagert, deren Flora sich von jener auf sauren Gesteinen deutlich unterscheidet.

Die Eiszeit hat die Hochlagen durch eine Vielzahl hochgelegener Kare mit vielen kleinen Karseen und Trogtälern geprägt. Im Gegensatz zu den Hohen Tauern sind die Niederen Tauern nicht vergletschert und unterscheiden sich in ihrem Formenreichtum wesentlich sowohl von den Hohen Tauern als von den Nördlichen Kalkalpen.

Gemeinden im NATURA 2000-Gebiet

Krakauhintermühlen, Krakaudorf, Schöder, St. Nikolai im Sölktal

INFORMATION

Externe Verknüpfung Bekanntmachung über den Entwurf einer Verordnung über die Erklärung des Gebietes "Hochlagen der südöstlichen Schladminger Tauern" zum Europaschutzgebiet Nr. 40

Externe Verknüpfung Entwurf einer Verordnung über die Erklärung des Gebietes "Hochlagen der südöstlichen Schladminger Tauern" zum Europaschutzgebiet Nr. 40

Externe Verknüpfung Erläuterungen zum Entwurf einer Verordnung über die Erklärung des Gebietes "Hochlagen der südöstlichen Schladminger Tauern" zum Europaschutzgebiet Nr. 40

 
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