Verwaltung Steiermark: Dargestellt wird eine junge Frau im Gespräch mit einem Klienten und den Auschnitt einer Computertastatur

Biomasse

 

Direktförderung für moderne Holzheizungen (1.1.2010 bis 30.12.2010):

Für den Einbau einer Heizanlage, welche mit Biomasse (Stückholz, Hackgut oder Pellets) betrieben wird, können folgende Förderungen in Anspruch genommen werden.
Detailinformationen (Antragsformular, Richtlinien sowie ein Infoblatt) finden Sie im Abschnitt "Downloads".


Direktförderung von Biomasseheizungen

Das Land Steiermark gewährt als Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energieträger, Verringerung von Emissionen und Schonung von Ressourcen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Als Investitionszuschuss können höchstens 25% der Nettoinvestition unter Berücksichtigung der unten angeführten Beihilfenobergrenze gewährt werden

  • 1.100,-- EUR für Scheitholzgebläsekessel, und Pellets-Zentralheizungsöfen
  • 1.400,-- EUR für Pellets- und Hackschnitzelzentralheizungsanlagen
  • 50,-- EUR für den Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A
  • 50,-- EUR fur einen hydraulischen Abgleich
  • 100,-- EUR für ergänzende Heizungssanierungsmaßnahmen
  •  500,-- EUR für den Einbau eines elektrostatischen Partikelabscheiders

Bei Mehrfamilienhäusern ist die Beihilfenobergrenze durch Multiplikation der oben genannten Obergrenzen mit der Anzahl der Wohnungseinheiten in Zusammenhang mit dem maximal möglichen Investitionszuschuss zu ermitteln. Die Antragstellung erfolgt nach der Errichtung der Anlage bei den aus dem Antragsformular ersichtlichen Einreichstellen.


 

Förderung von Biomasseheizungen im Rahmen der Steirischen Wohnbauförderung

  • Neubau
    Im Rahmen der Eigenheimförderung (Neubau) kann bei Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger (z.B. Biomasse) das Förderungsausmaß um die Kosten der Anlage, höchstens um 7.000,-- EUR erhöht werden.
  • Sanierung
    Wenn eine Holzheizung (Stückholz, Pellets oder Hackgut) in ein bestehendes Objekt eingebaut wird, so kann der Einbau im Rahmen der Wohnhaussanierung gefördert werden (Biomasseheizung = ein Ökopunkt).
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Informationsstelle der Externe Verknüpfung Abteilung Wohnbauförderung der Steiermärkischen Landesregierung,
Dietrichsteinplatz 15
A-8011 Graz
Tel.: 0316/877 DW 3713 oder DW 3769
E-Mail: a15@stmk.gv.at.

 

 

 

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