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Landesrecht im Internet

Das Land Steiermark veröffentlicht im Internet sowohl Landesgesetzblätter als auch Rechtsvorschriften in ihrer derzeit geltenden Fassung. Die Darstellung erfolgt im Rechtsinformationssystem RIS.

Wir bemühen uns sehr, die Rechtsvorschriften genau zu dokumentieren, übernehmen aber für die Richtigkeit keine Haftung.

Bitte beachten Sie: Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die gedruckten Originalkundmachungen.

Darüber hinaus veröffentlichen wir eine systematische Übersicht des in der Steiermark geltenden Landesrechts (Index des Steiermärkischen Landesrechts)

 
Das derzeit geltende Landesrecht
Stmk. Landesrecht 
Stmk. LandesrechtStmk. Landesrecht
 

Die derzeit geltenden Rechtsvorschriften des Landes können Sie unter Externe Verknüpfung http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Steiermark/ finden.

Dort sind die Landesgesetze sowie die meisten Verordnungen und Kundmachungen des Landeshauptmannes, der Landesregierung und der Bezirkshauptmannschften  in ihrer aktuellen Fassung  verfügbar. Das heißt, dass Novellen - das sind spätere Abänderungen, Ergänzungen oder Streichungen  -  in den ursprünglichen Text eingearbeitet sind.

Im Text jeder Rechtsvorschrift sehen Sie gleich zu Beginn eine Liste aller Änderungen, die schon berücksichtigt sind. Weitere Änderungen arbeiten wir so schnell wie möglich ein.

Brauchen Sie eine Rechtsvorschrift des Landes in einer Fassung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit gegolten hat, schreiben Sie an lgbl@stmk.gv.at.

 
Landesgesetzblätter ab 1989
 

Alle steiermärkischen Landesgesetzblätter, die seit dem 1.1.1989 erschienen sind, finden Sie unter Externe Verknüpfung http://www.ris.bka.gv.at/Lgbl/.

 
Landesgesetzblätter vor 1989

Die zwischen 1850 und 1980 erschienenen Landesgesetzblätter stellt die Österreichische Nationalbibliothek in ihrem Externe Verknüpfung digitalen Lesesaal zur Verfügung. Die Erweiterung bis zum Jahr 2000 ist vorgesehen.

 
Landtagsmaterialien

Erläuterungen zu Landesgesetzen findet man in den dazugehörigen Landtagsmaterialien: Zu jedem Gesetz gibt es eine Regierungsvorlage oder einen Initiativantrag sowie meist einen schriftlichen Ausschussbericht. Diese können über die Motive des Gesetzgebers Aufschluss geben.

Wenn wir die geltende Fassung eines Landesgesetzes erstellen, nehmen wir auch Hinweise auf die dazu gehörigen Materialien auf, z.B. : XV.GPStLT RV EZ 388/1 AB EZ 388/4.
Das bedeutet: 15. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtags, Regierungsvorlage mit der Einlagezahl 388/1, Ausschussbericht mit der Einlagezahl 388/4.

Der Landtag Steiermark verfügt über die Materialien und stellt sie ab Herbst 2000 (Beginn der 14. Gesetzgebungsperiode)  im Externe Verknüpfung Internet zur Verfügung. Sie können dort nach der Einlagezahl, aber auch nach anderen Kriterien suchen.

 
Fragen oder Anregungen?

Für allgemeine Fragen zum Landesrecht oder wenn Sie uns auf Fehler in der Dokumentation aufmerksam machen wollen, wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at.

 
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