Begutachtungen
Der Entstehungsprozess von Rechtsvorschriften des Landes beginnt meist im Amt der Landesregierung. Hier werden Entwürfe für Landesgesetze sowie für Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes ausgearbeitet und dann zur Begutachtung veröffentlicht. Gesetzesentwürfe können auch vom Landtag in Begutachtung geschickt werden.
Die Begutachtung hat den Zweck, Anhörungsrechte zu wahren, die Öffentlichkeit zu informieren und Verbesserungsvorschläge zu bekommen. Personen und Einrichtungen, die von einem Gesetzesentwurf betroffen sind bzw. sich dazu äußern wollen, können eine Stellungnahme - gerne auch per E-Mail - abgeben. Details dazu stehen bei jedem Entwurf.
Sie finden bei uns alle Entwürfe von
Gesetzen und
Verordnungen, die ab Juni 2008 zur Begutachtung versendet wurden, in einer neuen verbesserten Darstellung. In unserem Archiv stehen alle Vorschriften, die seit Beginn dieses Service (September 2004) bis zum Relaunch im Juni 2008 einem Begutachtungsverfahren unterzogen wurden.
Unser kostenloser Newsletter hält Sie über die aktuellen Entwürfe am Laufenden.
Nach der Begutachtung werden die meisten Entwürfe überarbeitet und dann dem zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gesetzesentwürfe, die schon an den Landtag weitergeleitet wurden, finden Sie mit den dazugehörigen Landtagsdokumenten verlinkt.
Bei Entwürfen, die sich zur geltenden Rechtsvorschrift entwickelt haben, können Sie auch das dazugehörige Landesgesetzblatt anklicken.



