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Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark

Was finde ich in der Grazer Zeitung?

 

In der Grazer Zeitung müssen insbesondere kundgemacht werden:

-  Verordnungen des Landeshauptmannes und der Landesregierung,

wenn ihre Geltungsdauer mit höchstens drei Jahren befristet ist oder

sie höchstens drei Jahre anzuwenden sind oder deren

Kundmachung im Landesgesetzblatt wegen ihres begrenzten

räumlichen Wirkungsbereiches oder wegen des beschränkten

Kreises von Normadressaten nicht zweckmäßig ist;

-  Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden und anderer

Organe des Landes, sofern für sie nicht besondere

Kundmachungsvorschriften gelten;

-  sonstige Rechtsvorschriften oder Verlautbarungen, deren Kund-

machung in der Grazer Zeitung in Landesgesetzen ange­ordnet ist.

Darüber hinaus finden Sie in der Grazer Zeitung vor allem sonstige behördliche Verlautbarungen sowie Ausschreibungen.

 

 
Wie oft erscheint die Grazer Zeitung?

Sie erscheint normalerweise jeden Freitag; Redaktionsschluss ist Mittwoch, 10 Uhr. Veränderungen können sich durch Feiertage ergeben.
 
Wer betreut die Grazer Zeitung redaktionell?

Diese Aufgabe nimmt die Abteilung 2 im Amt der Steiermärkischen Landesregierung wahr. Bei Fragen kontaktieren Sie:

Frau Ingrid Oswald

Hofgasse 13, 8010 Graz

Tel.: (0316) 877-4158, FAX: (0316) 877-2051

E-Mail: a2@stmk.gv.at

 
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