Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark
In der Grazer Zeitung müssen insbesondere kundgemacht werden:
- Verordnungen des Landeshauptmannes und der Landesregierung,
wenn ihre Geltungsdauer mit höchstens drei Jahren befristet ist oder
sie höchstens drei Jahre anzuwenden sind oder deren
Kundmachung im Landesgesetzblatt wegen ihres begrenzten
räumlichen Wirkungsbereiches oder wegen des beschränkten
Kreises von Normadressaten nicht zweckmäßig ist;
- Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden und anderer
Organe des Landes, sofern für sie nicht besondere
Kundmachungsvorschriften gelten;
- sonstige Rechtsvorschriften oder Verlautbarungen, deren Kund-
machung in der Grazer Zeitung in Landesgesetzen angeordnet ist.
Darüber hinaus finden Sie in der Grazer Zeitung vor allem sonstige behördliche Verlautbarungen sowie Ausschreibungen.
Sie erscheint normalerweise jeden Freitag; Redaktionsschluss ist Mittwoch, 10 Uhr. Veränderungen können sich durch Feiertage ergeben.
Diese Aufgabe nimmt die Abteilung 2 im Amt der Steiermärkischen Landesregierung wahr. Bei Fragen kontaktieren Sie:
Frau Ingrid Oswald
Hofgasse 13, 8010 GrazTel.: (0316) 877-4158, FAX: (0316) 877-2051
E-Mail: a2@stmk.gv.at



