GRW - passives Wahlrecht - Kandidatur
Muster eines Gemeindewahlvorschlages
Wählbarkeit (passives Wahlrecht)
Wählbar zum Gemeinderat sind alle Frauen und Männer, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sind überdies nur dann in den Gemeinderat wählbar, wenn sie eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie nach dem Recht ihres Herkunftsmitgliedsstaates nicht in Folge einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben. In dieser Erklärung ist auch die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz bzw. der letzte Wohnsitz im Herkunftsmitgliedsstaat anzugeben.
Gemeindewahlvorschlag
Für die Kandidatur einer wahlwerbenden Partei muss spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag bis 13:00 Uhr ein Gemeindewahlvorschlag bei der Gemeindewahlbehörde eingebracht werden.
Bei der wahlwerbenden Partei (auch „wahlwerbende Gruppe oder Gruppierung" genannt) muss es sich nicht um eine nach dem Parteiengesetz registrierte Partei handeln.
Der Wahlvorschlag muss in Gemeinden mit
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bis zu 1.000 Einwohnerinnen/Einwohnern von mindestens fünf,
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1.001 bis 3.000 Einwohnerinnen/Einwohnern von mindestens zehn,
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3.001 bis 5.000 Einwohnerinnen/Einwohnern von mindestens fünfzehn und
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über 5.000 Einwohnerinnen/Einwohnern von mindestens zwanzig Personen,
die am Stichtag in der Gemeinde als wahlberechtigt in der Wählerevidenz eintragen waren, unterstützt sein. Die vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterfertigten Unterstützungserklärungen sind dem Wahlvorschlag anzuschließen.
Der Wahlvorschlag muss eine einheitliche, zusammenhängende Eingabe sein und hat zu enthalten:
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die unterscheidende Parteibezeichnung in Worten;
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eine allfällige Kurzbezeichnung, bestehend aus nicht mehr als fünf Buchstaben, die ein Wort ergeben können;
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die Parteiliste (das ist ein Verzeichnis der Namen von höchstens doppelt so vielen wahlwerbenden Personen, als in der Gemeinde Gemeinderäte zu wählen sind) in der beantragten, mit Ziffern bezeichneten Reihenfolge unter Angabe des Familien oder Nachnamens und Vornamens, des Geburtsjahres, der Staatsangehörigkeit, des Berufs und der Anschrift des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde der wahlwerbenden Person;
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die Bezeichnung der zustellungsbevollmächtigten Person (Familien oder Nachname und Vorname, Beruf, Wohnungsanschrift);
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die schriftliche Zustimmungserklärung jeder wahlwerbenden Person zur Aufnahme in den Wahlvorschlag (§ 42 Abs. 4) - wobei wahlwerbende Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen zusätzlich eine schriftliche Erklärung abzugeben haben, dass die nach dem Recht ihres Herkunftsmitgliedsstaates nicht in Folge einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben.
Muster eines Gemeindewahlvorschlages:
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Deckblatt mit Parteibezeichnung und zustellungsbevollmächtigter Person
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schriftliche Zustimmungserklärung:
die Zustimmungserklärungen der wahlwerbenden Personen können entweder in
Listenform oder als
einzelne Erklärungen dem Wahlvorschlag angeschlossen sein



