
Cross-Compliance Naturschutz Steiermark
Allgemeine Erläuterungen
Was wird geprüft?
Die gesetzliche Grundlage für die Naturschutz-Cross-Compliance-Prüfung (CC-Prüfung) bilden die Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Nähere Ausführungen dazu befinden sich im CC-Merkblatt der AgrarMarkt Austria (AMA).
Geprüft werden auf landwirtschaftlichen Flächen CC-Naturschutz-Kriterien aus 5 verschiedenen Anforderungs-Bereichen (vgl. AMA-Merkblatt).
Wo wird geprüft?
In Europaschutzgebieten (sind verordnete NATURA 2000-Gebiete) wird nach der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie geprüft und zwar dort wo es Schutzgut-Flächen und Maßnahmen-Flächen entsprechend einem Managementplan gibt.
Landesweit bzw. in noch nicht verordneten NATURA 2000-Gebieten wird nach den Zielsetzungen der Vogelschutz-Richtlinie geprüft.
Nur in verordneten Europaschutzgebieten wird nach beiden Richtlinien geprüft!
Die Liste der NATURA 2000-Gebiete ist unter http://www.verwaltung.steiermark.at abrufbar.
Wer wird geprüft / wer prüft?
Die Auswahl der Prüfbetriebe erfolgt durch die AMA. Die Durchführung der Prüfung obliegt der Landes-Naturschutzbehörde. Die Behörde beauftragt dafür spezielle Prüforgane.
Wie wird geprüft? – Prüfungsablauf / Prüfungskonsequenz
Die CC-Prüforgane prüfen vor Ort nach einer landesweit einheitlichen Prüfliste am ausgewählten Prüfbetrieb. Je nach geographischer Lage des Betriebes kommen unterschiedliche Prüfkriterien zur Anwendung. Entscheidend ist, ob sich der Betrieb innerhalb oder außerhalb eines Europaschutzgebietes befindet.
Das Prüforgan prüft sämtliche Betriebs-Flächen auf die Einhaltung der CC-Naturschutz-Kriterien.
Bei Feststellung einer Regelwidrigkeit wird das Prüfergebnis der Landes-Naturschutzbehörde zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Diese bewertet einen Verstoß nach Ausmaß, Schwere und Dauer. Die Folgen von CC-Verstößen sind im AMA-Merkblatt angeführt.
Wann wird geprüft?
Erstmals ab Juni 2005 erfolgt die CC-Naturschutz-Prüfung.
!!!Achten Sie besonders bei Änderungen der bisherigen Bewirtschaftung auf die Inhalte von Managementplänen innerhalb von Europaschutzgebieten. Diese liegen in den Gemeinden, Bezirkskammern, bei den Bezirksnaturschutzbeauftragten und bei der Fachabteilung 13C auf!!!
Kontaktadresse bei Fragen:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Fachabteilung 13C - Naturschutz; Karmeliterplatz 2, 8010 Graz.
Tel.: 0316/877-2653, Fax: 0316/877-4295, 4314
email: fa13c@stmk.gv.at, homepage: www.verwaltung.steiermark.at/naturschutz

