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Cross-Compliance Naturschutz Steiermark

Allgemeine Erläuterungen

Was wird geprüft?

Die gesetzliche Grundlage für die Naturschutz-Cross-Compliance-Prüfung (CC-Prüfung) bilden die Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Nähere Ausführungen dazu befinden sich im Externe Verknüpfung CC-Merkblatt der AgrarMarkt Austria (AMA).

 

Agrar Markt Austria

Mehrfachantrag Flächen 2011
Merkblatt mit AusfüllanleitungExterne Verknüpfung  ...weiter...

 

 

Geprüft werden auf landwirtschaftlichen Nutz-Flächen CC-Naturschutz-Kriterien aus 6 verschiedenen Anforderungs-Bereichen (Externe Verknüpfung vgl. Kontrollbericht Steiermark).

 

Wo wird geprüft?

In Externe Verknüpfung Europaschutzgebieten (verordnete NATURA 2000-Gebiete) wird nach der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie geprüft und zwar dort wo es Schutzgut-Flächen und Maßnahmen-Flächen basierend auf einem Managementplan gibt.

Landesweit wird nach den Zielsetzungen der Vogelschutz-Richtlinie geprüft. 


Nur in Europaschutzgebieten wird nach beiden Richtlinien geprüft!

 

Wer wird geprüft / wer prüft?

 

Die Auswahl der Prüfbetriebe erfolgt durch die AMA. Die Durchführung der Prüfung obliegt den Prüforganen der AMA. Nähere Infos vgl. AMA - Merkblatt.

 

Wie wird geprüft? – Prüfungsablauf / Prüfungskonsequenz

Die Prüforgane prüfen vor Ort nach einer landesweit einheitlichen Prüfliste am jeweils ausgewählten Prüfbetrieb.  Entscheidend für die angewendeten Prüfkrieterien ist die Lage des Betriebes innerhalb oder außerhalb eines Europaschutzgebietes.

 

Das Prüforgan prüft sämtliche bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutz-Flächen auf die Einhaltung der Naturschutz-Bestimmungen.

 

Bei Feststellung einer Regelwidrigkeit wird das Prüfergebnis der Landes-Naturschutzbehörde zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Diese bewertet einen Verstoß nach Ausmaß, Schwere und Dauer. Die möglichen Sanktionen bei Verstößen sind im AMA-Merkblatt angeführt. Die Sanktionierung führt die AMA durch.

 

Wann wird geprüft?

Seit dem Jahr 2005 erfolgt jährlich die landesweite Naturschutz-Prüfung.

 

!!!Achten Sie besonders bei Änderungen der bisherigen Bewirtschaftung auf die Zielsetzungen von Managementplänen innerhalb von Europaschutzgebieten. Die Natura 2000-Managementpläne liegen bei den zuständigen GebietsbetreuerInnen und bei der Fachabteilung 13C auf. Im Internet haben Sie im digitalen Atlas der Steiermark/Fachbereich Naturschutz den parzellenscharfen Zugriff auf Managementplan-Daten.

 

Kontaktadresse bei Fragen:

 

Amt der Steiermärkischen Landesregierung,

Fachabteilung 13C - Naturschutz; Karmeliterplatz 2, 8010 Graz.
Tel.: 0316/877-2653, Fax: 0316/877-4295, 4314
email: fa13c@stmk.gv.at, homepage: www.naturschutz.steiermark.at

 Stand 2010, Fachstelle Naturschutz
 
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