Legistisches Handbuch
Das Legistische Handbuch richtet sich primär an jene Personen in der steiermärkischen Landesverwaltung, die (insbesondere durch die Erstellung von Gesetzes- und Verordungsentwürfen) am Entstehungsprozess von Rechtsvorschriften mitwirken, und es soll diesen Prozess steuern. Durch die Publikation an dieser Stelle wollen wir darüber hinaus die interessierte Öffentlichkeit informieren.
Das Legistische Handbuch gibt es seit August 2005 in seiner jetzigen Form. Es wird regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht, zuletzt im Dezember 2011.
Bitte beachten Sie: Hier finden Sie den vollständigen und aktuellen Inhalt des Legistischen Handbuchs. Die elektronischen Zusatzfunktionen wie z.B. Verlinkungen und Dokumentvorlagen stehen aber nur im Landesintranet zur Verfügung.
Unsere Grundsätze der Legistik
Verfahren zur Erlassung von Rechtsvorschriften
Grundsätzliches zum Inhalt von Rechtsvorschriften
Die Verständlichkeit von Rechtsvorschriften
Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern
Die formale Gestaltung von Rechtsvorschriften
Finanzielle und andere Folgen von Rechtsvorschriften
Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG
Begutachtung von Bundesvorschriften
Extra: Zusammenstellung der
Checklisten und
Dokumentvorlagen aus allen Abschnitten





