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Förderbeirat

Aufgaben
  • Fachliche Beurteilung von Ansuchen um finanzielle Förderung ab € 3.500,--
  • Vorschlag für die Mittelvergabe (Entscheidungsempfehlung)

Funktionsperiode: 2012 - 2014

 
Mitglieder

Vorsitz:
 • Huber Igo, DI

Vorsitz-Stellvertreterin:
• Hierzegger Johanna

 

• Hauser Erwin, Mag.
• Liebmann Nicole Mag. Dr.
• Makovec Margarethe
• Michelitsch Peter
• Nichols-Schweiger Herbert
• Schrempf Werner
• Wiesenhofer Christine Mag.

 

 
Geschäftsstelle

 

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 9 - Kultur
8010 Graz, Trauttmansdorffgasse 2
Dr. Christina Schubert, Tel.: (0316)877-4318

 
Fachexpertinnen/Fachexperten

 

Für die im § 2 Abs. 1 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 genannten Bereiche sind drei Fachexpertinnen/Fachexperten zu bestellen. Ihre Funktionsperiode endet mit der des Förderbeirates.
Soweit dies zur Beurteilung eines Förderungsansuchens erforderlich ist, kann der Förderbeirat das Ansuchen zur Endbeurteilung an die Fachexpertinnen/Fachexperten des betroffenen Bereiches bzw. der betroffenen Bereiche übertragen. Diese haben an Stelle des Förderbeirates ein Gutachten sowie einen Vorschlag für die Mittelvergabe zu beschließen und im Weg über den Förderbeirat an die Landesregierung weiterzuleiten.

 
Bereiche / Mitglieder

Architektur;


 

Bildende Kunst;

 

Brauchtum und Heimatpflege;

 

Darstellende Kunst;

 

Denkmalpflege, Ortsbildpflege, Altstadterhaltung;

 

Erwachsenenbildung;


 

Filmkunst;


 

Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Kultur und deren Vermittlung;


 

Literatur;


 

Musik, Klangkunst;


 

Neue Medien;

 
§§ 9, 10 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 Externe Verknüpfung <download>
 
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