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Verfahrenseinleitung

Hier werden Einleitungen von Nachprüfungsverfahren veröffentlicht.

 

Hinweis auf Präklusionsfolgen (Verlust der Parteistellung im Nachprüfungsverfahren)

Bitte beachten Sie, dass Unternehmer, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in Ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig betroffen sein können, Parteistellung in dem Nachprüfungsverfahren genießen. Sie verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zwei Wochen ab der Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.

Der in einer Zuschlagsentscheidung für den Zuschlag in Aussicht genommene Bieter verliert seine Parteistellung, wenn er seine begründeten Einwendungen gegen die vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zwei Wochen ab Zustellung der persönlichen Verständigung über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erhebt.

Sofern eine mündliche Verhandlung vor Ablauf dieser Fristen stattfindet, können die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.

 


 
 

Auftraggeber

Vergabeverfahren

Bekämpfte
gesondert
anfechtbare
Entscheidung

Datum der Bekanntmachung
Land Steiermark - Fachabteilung 18B Landesstraße B 116, Hochbahn - Knoten Bruck/Mur

Ausscheidensentscheidung,
Zuschlagsentscheidung

 21.06.2010

Abfallwirtschaftsverband Liezen

Sammlung von Siedlungsabfällen und Transport zur Abfallbehandlungsanlage des AWV Liezen

Zuschlagsentscheidung

 30.05.2011

Krankenanstalten Immobiliengesellschaft mbH LKH Universitäts-Klinikum Graz, Gewerk 72-3, Kälteanlage Ausscheidensentscheidung

11.11.2011

Magistrat der Landeshauptstadt Graz - Gesundheitsamt  Ärztenotdienst

Ausscheidensentscheidung,
Zuschlagsentscheidung

 31.01.2012

Krankenanstalten Immobiliengesellschaft mbH LKH Bad Aussee/Neubau, Gew. 64 - Bodenbeläge-Natursteinarbeiten Ausscheidensentscheidung

03.02.2012

 
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