Tourismusbericht 2010
Gemäß § 6 Abs. 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl.Nr. 55/1992, in der Fassung LGBl.Nr. 81/2010, ist dem Landtag jährlich ein Tourismusbericht vorzulegen.
Dieser beschreibt insbesondere die Entwicklung des steirischen Tourismus sowie die von den zuständigen Landesabteilungen und der steirischen Tourismusgesellschaft zum Wohle des Tourismus gesetzten Aktivitäten, Förder- und Marketingmaßnahmen.
Die Fachabteilung 12B darf sich auf diesem Wege bei allen Tourismusverantwortlichen der Steiermark für ihr Engagement und ihren Einsatz bedanken und wünscht viel Vergnügen bei der Rückschau auf ein weiteres Jahr erfolgreicher Tourismusarbeit.
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