Einkommensgrenzenverordnung 2008
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der die Einkommensgrenzen geregelt werden
Auf Grund des § 2 Z.12 lit.b des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr.25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 48/2007, wird verordnet:
§ 1
Anpassung der Einkommensgrenzen
Die im § 2 Z.12 lit.b Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzten Beträge werden wie folgt angepasst:
| Beträge laut Gesetz | Beträge nach Index-Anpassung |
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30.000 Euro |
34.000 Euro |
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34.000 Euro |
38.600 Euro |
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4.000 Euro |
4.500 Euro |
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800 Euro |
900 Euro |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 22. Juli 2008, in Kraft.



