
Biotopkartierung im Land Steiermark
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
FACHABTEILUNG 13 C
Allgemeine Rechtsangelegenheiten
Bearbeiter: HR. Dr. Frank/To
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GZ: FA13C-56B-41/2009-27
Graz, am 8. Mai 2009
Ggst.: Biotopkartierung im Land Steiermark
Zahlreiche Länder haben mit dem internationalen Übereinkommen über die Biologische Vielfalt den Versuch unternommen, dem weltweiten Verlust an Biodiversität zu begegnen. Für die Europäische Kommission ist der Verlust der Biologischen Vielfalt auf Grund der Irreversibilität noch besorgniserregender als der Klimawandel. Das Land Steiermark nimmt nach dem Vorhaben „Natura 2000" ein weiteres wichtiges Projekt die Biotopkartierung in Angriff, um dauerhaft seine Naturschutzziele zu erreichen. Im Wege des Vertragsnaturschutzes sollen die Biotope gesichert werden. Als Biotope gelten Moore, Sümpfe, Altarme mit Uferbewuchs, Schilf und Röhrichtzonen, Schwing-, Trocken- und Halbtrockenrasen sowie andere ökologisch hochwertige Lebensräume für Tiere und Pflanzen, deren besonderer naturschutzfachlicher Wert im Rahmen der Biotopkartierung ermittelt wird.
Absicht ist es für das gesamte Land Steiermark eine flächenhaft selektive Biotopkartierung durchzuführen, wobei insbesondere ökologisch relevante Biotope nach einem standardisierten Verfahren erhoben werden. In einem ersten Schritt ist die Kartierung von Biotoptypen des Offenlandes sowie der Fließgewässer in den Bezirken Hartberg, Feldbach, Fürstenfeld und Weiz vorgesehen. Mit den Kartierungsarbeiten soll Anfang Mai 2009 begonnen werden. Das Vorhaben sichert ca. 20 Personen einen Arbeitsplatz für 12 Monate. Die Kartierer werden zunächst vorrangig in der Region Südost mit Kleinmopeds ihre Tätigkeit aufnehmen und bei Bedarf Grundstücke betreten. Die Information an die Grundeigentümer soll über Kundmachungen über die Gemeinden bzw. sonst ortsüblich erfolgen. Die Gemeinde- bzw. Kammervertreter werden ersucht das Vorhaben zu unterstützen. Die Naturschutzabteilung des Landes richtet auf ihrer Homepage www.naturschutz.steiermark.at eine Informationsplattform ein.
Mit der Biotopkartierung soll erreicht werden:
Schaffung von Planungsgrundlagen
Planungssicherheit für künftige Pläne und Projekte
Aufbau eines Biotopverbundes
Verkürzung von naturschutzrechtlichen Verfahren
Orientierungshilfe für die örtliche Raumplanung und die Regionalplanung
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Fachabteilungsleiter:
HR. Dr. Johann ZEBINGER eh.
Ergeht per E-Mail an:
Büro Landesrat Ing. Manfred Wegscheider
Landtagsclub SPÖ
Landtagsclub ÖVP
Landtagsclub Grüne
Landtagsclub KP
Landwirtschaftskammer Steiermark
alle Bezirkskammern
alle Bezirkshauptmannschaften
alle Baubezirksleitungen
Gebietsbetreuer
Gemeinden
Fachabteilung 7A, Gemeinden und Wahlen
Pernegg, am 11.05.2009
Unsere GZ: 519
Betreff: Information über die Durchführung einer Biotopkartierung in Ihrer Gemeinde
Sehr geehrter Herr / Frau Bürgermeister / in, Sie erlauben, dass ich mich kurz vorstelle:
Ich heiße Dr. Hugo Kofler und habe ein Zivilingenieurbüro für Ökologie in Pernegg an der Mur (siehe: www.zt-kofler.at). Im Auftrag des Landes Steiermark, Fachabteilung 13 C, führen wir eine Biotopkartierung in den Bezirken Feldbach, Fürstenfeld, Weiz und Hartberg durch. Erhoben werden die naturschutzfachlich interessanten Biotope (z. B. Hecken, Feldgehölze, Magerwiesen, usw.), mit dem Ziel, künftig steiermarkweit eine Übersicht zu erhalten. Profitieren von dieser Arbeit können aber auch Grundbesitzer. Sollten Sie im Besitz einer naturschutzfachlich interessanten Fläche sein, besteht künftig die Möglichkeit, im Wege des freiwilligen Vertragsnaturschutzes öffentliche Mittel zu lukrieren. In den nächsten Monaten werden rund 20 Mitarbeiter die Arbeiten in den genannten Bezirken - mit sofortigem Beginn - durchführen, z. T. mit Mopeds. Jeder Mitarbeiter hat einen Ausweis bei sich, der die Funktion als Biotopkartierer bestätigt.
Sämtliche Kartierer / innen wurden angewiesen, die Arbeiten unter höchstmöglicher Schonung der landwirtschaftlichen Flächen auszuführen. Damit Sie wissen, wer in Ihrer Gemeinde kartiert, wird sich der / die zuständige Kartierer / in im Gemeindeamt persönlich vorstellen.
Weitere genaue Informationen zum Projekt kann Ihnen bei Bedarf der Projektleiter Mag. Philipp Sengl erteilen. Seine Anschrift: Mag. Philipp Sengl, ZT-Kanzlei Dr. Hugo Kofler Traföß 20 8132 Pernegg
Tel. 03867 8230 15 Mobil: 0664 84 91 233
Email: philipp.sengl@zt-kofler.at
Gerne nimmt Mag. Sengl auch Hinweise Ihrerseits über naturschutzfachlich interessante Flächen entgegen. Abschließend eine Bitte: Könnten Sie in der nächsten Ausgabe Ihrer Gemeindezeitung über die „Biotopkartierung" berichten? Um Ihnen Arbeit zu ersparen, darf ich Ihnen nachfolgend einen Textvorschlag mitschicken.
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Flächendeckende Naturraumerhebung
Das Land Steiermark erhebt im Zuge einer Biotopkartierung naturschutzfachlich interessante Flächen (z. B. Hecken, Feldgehölze, Magerrasen, usw.). Im ersten Schritt werden die Bezirke Weiz, Hartberg, Feldbach und Fürstenfeld bearbeitet. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde die ZT-Kanzlei Dr. Hugo Kofler / Pernegg an der Mur beauftragt. Die Besitzer von naturschutzfachlich interessanten Flächen haben künftig die Möglichkeit, im Zuge des freiwilligen Vertragsnaturschutzes Förderungen zu lukreieren. Für Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Projektes, Herr Mag. Philipp Sengl, ZT-Kanzlei Dr. Hugo Kofler, 8132 Pernegg, Traföß 20, Tel. 0664 84 91 233,
Email: philipp.sengl@zt-kofler.at, zur Verfügung. Er nimmt auch Hinweise über naturschutzfachlich interessante Flächen von Seiten der Bevölkerung entgegen. Die Kartierer / innen (z. T. mit Mopeds) sind angewiesen, ihre Arbeiten unter höchstmöglicher Schonung der landwirtschaftlichen Flächen durchzuführen.
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Sehr geehrter Herr / Frau Bürgermeister / in, ich darf mich für Ihre Unterstützung des Projekts auf diesem Wege herzlich bedanken, ersuche um Zusendung eines Belegexemplares Ihrer Gemeindezeitung und verbleibe mit freundlichen Grüßen

