Häufig gestellte Fragen

 

Frage:
Ist die Ausübung der ordnungsgemäßen Land - und Forstwirtschaft auf allen Natura 2000 - Flächen uneingeschränkt möglich?
Antwort:
Die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft in der bisherigen Form ist in allen Natura 2000 Flächen uneingeschränkt möglich. Sollte es zu einer Änderung der Bewirtschaftungsform kommen, ist diese, sofern das Weißbuch keine konkreten Aussagen trifft, vorprüfungspflichtig (siehe § 13b Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976).

Frage:
Wann wird mit der Erstellung eines Managementplanes bzw. eines Weißbuches für das ESG Nr. 38 Niedere Tauern begonnen?
Antwort:
Ein Vorprojekt wird in der zweiten Jahreshälfte erstellt werden. Der Auftrag zur Erstellung des Managementplanes wird jedoch nicht vor einem Jahr erfolgen können. Das Weißbuch ist immer die Folge des Managementplanes, daher wird dieses Vorhaben noch einige Jahre in Anspruch nehmen.

Frage:
In welcher Form werden die Grundeigentümer in das Verfahren eingebunden?
Antwort:
Die Grundeigentümer werden durch die Gebietsbetreuung zunächst über die Entwicklungsmaßnahmen aufgeklärt und in der Folge vom Verfasser des Managementplanes in die Aufbauarbeiten - Auch die Vertreter der Landwirtschaftskammer wurden laufend informiert und eingebunden.

Frage:
Wie geht es mit dem Vertragsnaturschutz nach Auslaufen der bestehenden Verträge weiter?
Antwort:
Wenn die Verträge mit den Grundeigentümern auslaufen, wird die Naturschutzbehörde bemüht sein, die Verträge je nach Bedarf und Entwicklung zu verlängern bzw. ist nach Auslauf der Verträge der Landwirt frei in seiner Bewirtschaftungsform. § 13b Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 ist jedoch immer einzuhalten.


Frage:
Werden mit dem Vertragsnaturschutz auch in Zukunft die Schutzziele erreicht?
Antwort:
Vertragsnaturschutz ist auch in der Zukunft eine Maßnahme zur Erreichung der Schutzziele.

 


Frage:
Aus welchen Mitteln wird der Vertragsnaturschutz jetzt und nach dem Jahr 2013 bezahlt?
Antwort:
Der Vertragsnaturschutz wird jetzt finanziert aus dem ordentlichen Budget des Landes wie auch aus ÖPUL und Waldumweltmaßnahmen aufgrund ELER.

Frage:
Werden Gelder des Förderprogrammes „Ländliche Entwicklung" 2007 - 13 für den Vertragsnaturschutz verwendet?
Antwort:
Ja, ÖPUL und Waldumweltmaßnahmen, eventuell Life-Mittel.

Frage:
Welche Maßnahmen werden vom Land Steiermark ergriffen, wenn die Schutzziele nicht im Zuge des Vertragsnaturschutzes erreicht werden können?
Antwort:
Wenn die Schutzziele nicht erreicht werden, hat sich das Land neue Strategien zu überlegen. Dazu werden auch Maßnahmen wie die Erlassung von Verboten notwendig sein können. Mit der Erlassung von Verbotsbestimmungen sind die Auswirkungen auf die bisherige Bewirtschaftung zu beurteilen und selbstverständlich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entschädigungspflichtig.

Frage:
Ist eine Erweiterung der bestehenden Schutzgebiete geplant?
Antwort:
Eine Erweiterung bestehender Schutzgebiete ist nicht geplant.

Frage:
Ist an die Ausweisung neuer Europaschutzgebiete im Bezirk Liezen gedacht?
Antwort:
Das ist nicht geplant. Absicht ist es jedoch, die bisherigen Gebietsgrenzen von Europaschutzgebieten an bisherige Gebietsgrenzen eventuell von Landschaftsschutzgebieten anzupassen.