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Referat Abgabenangelegenheiten und Personal

Allgemeines

Das Referat für Abgabeangelegenheiten und Personal ist vorrangig im Vorstellungsverfahren in abgabenrechtlichen Angelegenheiten wie Kanalabgaben, Wassergebühren, Bauabgabe, Getränkesteuer, Ferienwohnungsabgabe, Kommunalsteuer, Abfallabfuhrgebühren etc. betraut. Zu den Kernaufgaben gehört weiters die Prüfung von Abgabenverordnungen der Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich.

Des Weiteren werden Aufsichtsbeschwerden betreffend Abgabeangelegenheiten behandelt sowie fachspezifische Rechtsauskünfte erteilt.

 
ACHTUNG!!! Neues zur Lustbarkeitsabgabe:

Der Steiermärkische Landtag hat am 6. Juli 2010 eine Änderung des Lustbarkeitsabgabegesetzes 2003 - LAG beschlossen, welche seit 1. Oktober 2010 in Kraft ist.
Durch die Novelle LGBl. Nr. 84/2010 wurde § 4 Abs 5 Z 4 LAG dahin geändert, dass der Pauschalbetrag je Geldspielapparat bzw. Glücksspielautomat und begonnenem Kalendermonat nunmehr höchstens € 370,00 anstelle bisher höchstens € 300,00 beträgt.
Im Hinblick auf das Gebot zur Ausschöpfung aller Abgabemöglichkeiten wird empfohlen, von dieser gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch zu machen. Um den neuen Höchstsatz einheben zu können, ist eine Änderung der Lustbarkeitsabgabeordnung mittels Gemeinderatsbeschluss notwendig, welche öffentlich kundzumachen ist. Bei einer Änderung der Verordnung ist nur die geänderte Bestimmung und nicht die gesamte Verordnung öffentlich kundzumachen. Gemäß § 100 Stmk. GemO ist die Verordnungsänderung mit Einladungskurrende, Auszug aus dem Sitzungsprotokoll sowie Anschlag- und Abnahmevermerk der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Eine rückwirkende Verordnungsänderung ist gesetzlich nicht zulässig; die Verordnungsänderung kann frühestens mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft treten. Da es sich bei der Lustbarkeitsabgabe um eine monatliche Abgabe handelt, wird empfohlen, die Verordnungsänderung mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Monatsersten in Kraft zu setzen.


Durch LGBl. Nr. 84/2010 erfolgte außerdem eine Änderung des Stmk. Landes-Lustbarkeitsabgabegesetz, welche ebenfalls mit 1. Oktober 2010 in Kraft trat. Die monatliche Abgabe beträgt nunmehr € 630,00 (statt bisher € 167,50) je Geldspielapparat bzw. Glücksspielautomat (Änderung des § 3 Abs 1).

 
Fachbereich Personal

Dieser Bereich ist für sämtliche personalrechtliche Angelegenheiten in den steirischen Gemeinden zuständig.
Zu den Kernaufgaben zählen die Erstellung der legistischen Grundlagen, die Evaluierung dieser und die Durchführung aufsichtsbehördlicher Überprüfungen.
Als Serviceleistung wird in allen Bereichen des Personals Amtshilfe angeboten (öffentlich-rechtliche Bedienstete, Vertragsbedienstete).
Ein wesentlicher Bereich ist die Vollziehung des Stmk. Gemeindebediensteten-Ruhebezugsleistungsgesetzes 1985 (Vorschreibung), die Einhebung von Pensionsbeiträgen der aktiven Bürgermeister sowie die Abwicklung der Ruhestandsversetzung (aufsichtsbehördliche Genehmigung der Bescheide).

 
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