Verwaltung Steiermark: Dargestellt wird eine junge Frau im Gespräch mit einem Klienten und den Auschnitt einer Computertastatur

Energieausweis - Vorlage

 

Ab dem 1.1.2010 sind für die Förderungen

  • Umfassende Sanierung
  • Umfassende energetische Sanierung

auch Energieausweise notwendig.

 

Für beide Arten ist sowohl der Bestands-Energieausweis (d.h. vor der Sanierung) als auch der Energieausweis nach der Sanierung zu erstellen.

Diese Energieausweise sind in der ZEUS-Datenbank zu verspeichern und je einmal inklusive Beilagen in Papierform der A15 vorzulegen.

Das Infoblatt über Zeus ist auf Externe Verknüpfung www.lev.at zu finden, der Zugang zur ZEUS-Datenbank ist über Externe Verknüpfung https://stmk.energieausweise.net geregelt.

Als Übergangsfrist für die alleinige Gültigkeit der alten HWB-Formulare wird der 1.4.2010 festgelegt.