Energieausweis - Vorlage
Ab dem 1.1.2010 sind für die Förderungen
- Umfassende Sanierung
- Umfassende energetische Sanierung
auch Energieausweise notwendig.
Für beide Arten ist sowohl der Bestands-Energieausweis (d.h. vor der Sanierung) als auch der Energieausweis nach der Sanierung zu erstellen.
Diese Energieausweise sind in der ZEUS-Datenbank zu verspeichern und je einmal inklusive Beilagen in Papierform der A15 vorzulegen.
Das Infoblatt über Zeus ist auf
www.lev.at zu finden, der Zugang zur ZEUS-Datenbank ist über
https://stmk.energieausweise.net geregelt.
Als Übergangsfrist für die alleinige Gültigkeit der alten HWB-Formulare wird der 1.4.2010 festgelegt.



