Navigation und Service

[Alt + 0] - Zur Startseite[Alt + 1] - Zur Suche[Alt + 2] - Zur Hauptnavigation[Alt + 3] - Zur Subnavigation[Alt + 4] - Zum Inhalt[Alt + 5] - Kontakt
Sie sind hier: 

GRW - vorgezogene Stimmabgabe

Neben der Briefwahl gibt es auch die Möglichkeit das Wahlrecht am Tag der vorgezogenen Stimmabgabe auszuüben.

In jeder Gemeinde ist zu diesem Zweck eine Wahlbehörde eingerichtet, die wählenden Personen am 9. Tag vor dem Wahltag, jedenfalls in der Zeit von 18 bis 19 Uhr für die Stimmabgabe zur Verfügung steht. Darüber hinausgehend kann jede Gemeindewahlbehörde auch eine längere Wahlzeit festlegen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Gemeindeamt über die genaue Wahlzeit.

Sie können also schon am 9. Tag vor dem Wahltag (das ist immer ein Freitag) in der Gemeinde, in deren WählerInnenverzeichnis Sie eingetragen sind, Ihre Stimme abgeben.

Eine Wahlkarte benötigen Sie dafür nicht; sollten Sie allerdings schon eine Wahlkarte beantragt haben, ist diese vor der Stimmabgabe der Wahlbehörde vorzulegen.

 
  • socialbuttonssocialbuttons
    socialbuttons