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Badegewässerqualität in der Steiermark

Österreich ist aufgrund der Richtlinie des Rates der Europäischen Union
über die Qualität der Badegewässer (76/160/EWG vom 8. Dezember 1975), die durch das
Bäderhygienegesetz (BGBl. Nr. 1996/658) bzw. die Bäderhygieneverordnung (BGBl. II/420/1998) umgesetzt wurde, verpflichtet, die wichtigsten Badegewässer zu überprüfen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überprüfung der Badegewässer entnehmen Sie bitte der Externe Verknüpfung Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit oder der Externe Verknüpfung Homepage der AGES

 
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