LTW - vorgezogene Stimmabgabe
Für eine Stimmabgabe vor dem Wahltag (vor einer Wahlbehörde) ist in jeder Gemeinde am 9. Tag vor dem Wahltag eine Wahlbehörde eingerichtet, die Wählern zumindest in der Zeit von 18 bis 19 Uhr zur Verfügung steht. Die genaue Wahlzeit wird von der Gemeinde ortsüblich kundgemacht. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Gemeindeamt.
Wahlkarten dürfen von diesen Wahlbehörden nicht entgegengenommen werden. Sollten Sie bereits eine Wahlkarte beantragt haben, ist eine Stimmabgabe nur am Wahltag oder mittels Briefwahl möglich.



