Initiative Erwachsenenbildung Österreich Länder-Bund-Initiative zur Förderung grundlegender Bildungsabschlüsse für Erwachsene
Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung

© Land Steiermark
Warum wird gefördert?
Die „Initiative Erwachsenenbildung" erfolgt auf Basis einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses. Ihr Ziel ist es, in Österreich lebenden Jugendlichen und Erwachsenen auch nach Beendigung der schulischen Ausbildungsphase den Erwerb grundlegender Kompetenzen und Bildungsabschlüsse unentgeltlich zu ermöglichen.
Darüber hinaus sichert die Initiative Erwachsenenbildung durch die Schaffung von österreichweit gültigen Rahmenrichtlinien einen hohen Qualitätsstandard für diese Programmbereiche.
Folgende Programmbereiche werden gefördert:
- Basisbildung/Grundkompetenzen
- Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Grundsatzdokument der Initiative Erwachsenenbildung Österreich [pdf-file]
→ Gefördert werden Erwachsenenbildungseinrichtungen, damit diese entsprechende Bildungsangebote kostenlos zur Verfügung stellen können.
Wie wird gefördert?
→ Die Bund-Land-Förderung erfolgt aufgrund eines Normkostenmodells und deckt die gesamten Kosten einer Maßnahme ab. Die Abwicklung der Bundes- wie der Landesförderung erfolgt in der Steiermark durch die
Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz
a3@stmk.gv.at
Tel: (0316) 877-2724
Wo wird gefördert?
→ Die Förderung erfolgt für Maßnahmen in der Steiermark.
Wann wird gefördert?
→ Um Förderung kann jederzeit angesucht werden. Es empfiehlt sich, vorab mit der zuständigen Stelle Kontakt (Abteilung3-Wissenschaft und Forschung) aufzunehmen.
Weitere Informationen zur Initiative Erwachsenenbildung finden Sie unter:
www.initiative-erwachsenenbildung.at
Downloading:
ANTRAGSFORMBLATT
Programmdokument der Initiative Erwachsenenbildung Österreich



