Newsletter Landesgesetzblatt









 

Newsletter Landesgesetzblatt Steiermark

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Am 30. Juni 2005 ist das 12. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit  den Nummern 55 und 56 erschienen.

 

55.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 2005, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird.

56.

Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 22. Juni 2005, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Badegewässer und Badestellen geändert wird.

 

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:  Nr. 55 und 56/2005 des LGBl. für Steiermark

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste

8010 Graz, Burgring 4

(0316) 877-3231; fa1f@stmk.gv.at

 

Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.

 













Wenn Sie keine weiteren Newsletter erhalten möchten oder sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat, klicken Sie einfach auf meine.steiermark.at und ändern/aktualisieren Sie Ihre Daten.





Kontakt: redaktion@stmk.gv.at
System: icomedias

© Amt der Steiermärkischen Landesregierung