Newsletter Landesgesetzblatt Steiermark
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 30. Juni 2005 ist das 12. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 55 und 56 erschienen.
55.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 2005, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird.
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56.
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Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 22. Juni 2005, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Badegewässer und Badestellen geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 55 und 56/2005 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-3231; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.