Newsletter Landesgesetzblatt









 

Newsletter Landesgesetzblatt Steiermark

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Am 29. August 2005 ist das 17. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 71, 72, 73, 74 und 75 erschienen.

 

71.

Gesetz vom 15. Februar 2005, mit dem das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976 geändert wird.

72.

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. Juli 2005, mit der für bestehende Abwasserreinigungsanlagen die Frist für die Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht verlängert wird.

73.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2005 über die Erklärung des Gebietes „Pölshof bei Pöls“ (AT2223000) zum Europaschutzgebiet Nr. 25.

74.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2005 über die Erklärung des Gebietes „Lafnitztal – Neudauer Teiche“ (AT2208000) zum Europaschutzgebiet Nr. 27.

75.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2005 über die Erklärung des Gebietes „Steirische Grenzmur mit Gamlitzbach und Gnasbach“ (AT2213000) zum Europaschutz gebiet Nr. 15.

 

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:  Nr. 71 bis 75/2005 des LGBl. für Steiermark

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste

8010 Graz, Burgring 4

(0316) 877-3231; fa1f@stmk.gv.at

 

Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.

 

 













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