Newsletter Landesgesetzblatt Steiermark
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 11. November 2005 ist das 29. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 112, 113, 114 und 115 erschienen.
112.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 21. Oktober 2005 betreffend die Ermächtigung von Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung über Aufenthaltstitel und Dokumentationen des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechts.
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113.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 27. Oktober 2005, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen in der Steiermark festgelegt werden.
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114.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. November 2005, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird.
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115.
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Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 9. November 2005 über die Berichtigung von Fehlern im Landesgesetzblatt.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 112 bis 115/2005 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010
Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.