Newsletter Landesgesetzblatt Steiermark
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 31. März 2006 ist das 9. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49 und 50 erschienen.
42.
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Gesetz vom 17. Jänner 2006, mit dem die Geschäftsordnung des Steiermärkischen Landtages 2005 (GeoLT 2005) geändert wird.
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43.
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Gesetz vom 17. Jänner 2006, mit dem das Landes-Reisegebührengesetz geändert wird.
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44.
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Gesetz vom 17. Jänner 2006, mit dem das Pensionsgesetz 1965 in der als Landesgesetz geltenden Fassung und das Steiermärkische Bezügegesetz geändert werden.
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45.
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Gesetz vom 17. Jänner 2006, mit dem das Gesetz über die Ansprüche von öffentlich-rechtlichen Bediensteten, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gemeinde oder der Landeshauptstadt Graz stehen, auf Pflegegeld erlassen wird.
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46.
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Gesetz vom 17. Jänner 2006, mit dem das Steiermärkische Katastrophenschutzgesetz geändert wird.
[Celex Nr. 382L0096, 32003L0105]
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47.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 21. März 2006, mit der die Verordnung betreffend das Grundwasserschongebiet zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen des Wasserverbandes Ehrenhausen geändert wird.
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48.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 21. März 2006, mit der die Verordnung betreffend das Grundwasserschongebiet zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen der Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH., der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen und der Gemeinde Retznei geändert wird.
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49.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 23. März 2006, mit der die Verordnung betreffend das Grundwasserschongebiet zum Schutz der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Ragnitz geändert wird.
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50.
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Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 27. März 2006 über das Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 42 bis 50/2006 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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