Newsletter Landesgesetzblatt









 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Am 10. Juli 2006 ist das 18. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 84, 85, 86, 87 und 88 erschienen. 
 

84.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 2006 über die Erklärung des Gebietes „Gamperlacke“ (AT 2221000) zum Europaschutzgebiet Nr. 21.
[CELEX Nr. 31992L0043, 32003R1882]
85. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 2006 über die Erklärung des Gebietes „Ennstal zwischen Liezen und Niederstuttern“ (AT 2229002) zum Europaschutzgebiet Nr. 41.
[CELEX Nr. 31979L0409]
86. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 2006 über die Erklärung der „Ennsaltarme bei Niederstuttern“ zum Europaschutzgebiet Nr. 7.
[CELEX Nr. 31992L0043, 32003R1882, 31979L0409]
87. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 2006 über die Prüfungsstoffabgrenzung zum Nachweis der Grundkenntnisse der Geschichte der Steiermark
(Steiermärkische Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung).
88. Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 20. Juni 2006 über die Berichtigung von Fehlern im Landesgesetzblatt.
 

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:  Nr. 84 bis 88/2006 des LGBl. für Steiermark

 

Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at

 

Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.

 













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