Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 17. Juli 2006 ist das 19. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 89, 90 und 91 erschienen.
89.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006, mit der die Vergabe-Pauschalgebührenverordnung geändert wird. |
90. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird. |
91. |
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Dobl und der Gemeinde Zwaring-Pöls, je politischer Bezirk Graz-Umgebung. |
Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 89 bis 91/2006 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.