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Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 1. Dezember 2006 ist das 34. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 138, 139, 140, 141, 142, 143 und 144 erschienen.

138. Gesetz vom 19. September 2006, mit dem das Gesetz über die Schaffung eines Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung geändert wird.
[XV. GPStLT RV EZ 675/1 AB 675/6]
139. Gesetz vom 19. September 2006, mit dem das Steiermärkische Zusammenlegungsgesetz 1982 und das Steiermärkische Einforstungs-Landesgesetz 1983 geändert werden.
[XV. GPStLT RV EZ 669/1 AB 669/5]
[CELEX-Nr. 385L0337, 32003L0035, 396L0061]
140. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 2006 über die Erklärung des Gebietes „Teile des steirischen Nockgebietes“ (AT 2219000) zum Europaschutzgebiet Nr. 32.[CELEX-Nr. 31992L0043, 32003R1882]
141. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2006, mit der die Honorarpunkte-Verordnung geändert wird.
142. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2006, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.
143. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2006, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.
144. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2006 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Seiersberg und Pirka, je politischer Bezirk Graz-Umgebung.


Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:  Nr. 138 bis 144/2006 des LGBl. für Steiermark

Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at

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