Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 30. März 2007 ist das 6. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 16, 17, 18, 19 und 20 erschienen.

16. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. März 2007, mit der die Verordnung betreffend das Grundwasserschongebiet zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen der Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH, der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen und der Gemeinde Retznei geändert wird.
17. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. März 2007, mit der die Verordnung betreffend das Grundwasserschongebiet zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen des Wasserverbandes Leibnitzerfeld Süd geändert wird.
18. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2007, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Peggauer Wand“ (AT 2217000) zum Europaschutzgebiet Nr. 26 geändert wird.
19. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. März 2007 über die Erklärung des Gebietes „Demmerkogel-Südhänge, Wellinggraben mit Sulm-, Saggau- und Laßnitzabschnitten und Pößnitzbach“ (AT 2225000) zum Europaschutzgebiet Nr. 16.
[CELEX-Nr. 31979L409, 32003R0807, 31992L0043. 32003R1882]
20. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2007, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird.


Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:  Nr. 16 bis 20/2007 des LGBl. für Steiermark

Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at


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