Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 30. März 2007 ist das 7. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 21, 22 und 23 erschienen.
21. |
Gesetz vom 16. Jänner 2007, mit dem das Steiermärkische Sozialhilfegesetz geändert wird.
[XV. GPStLT RV EZ 901/1 AB EZ 901/3] |
22. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. März 2007, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird. |
23. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. März 2007, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren für tagesklinische Leistungen in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird. |
Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden: Nr. 21 bis 23/2007 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.