Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 2. Mai 2007 ist das 10. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 30, 31 und 32 erschienen.
30. |
Gesetz vom 13. Februar 2007, mit dem das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark, das Steiermärkische Landes-Reisegebührengesetz und das Pensions gesetz 1965 in der als Landesgesetz geltenden Fassung geändert werden.
[XV. GPStLT RV EZ 226/1 AB 226/6] |
31. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. April 2007 über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Fürstenfeld. |
32. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. April 2007, mit der das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leoben geändert wird. |
Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 30 bis 32/2007 des LGBl. für Steiermark Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.